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    Rechtsanspruch

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    der Träger von Kindereinrichtungen ist verantwortlich bedarfsgerecht Kita-Plätze anzubieten.

    Vermehrt kommt es vor, dass Eltern von jetzt auf gleich einen Kita-Platz benötigen bzw. eine Stundenerhöhung möchten. Begründet wird dies, dass eine Arbeit gefunden wurde oder der Arbeitgeber möchte, dass mehr gearbeitet wird.

    Alles verständlich, jedoch soll dies alles innerhalb von oft nur einer Woche passieren.

    Meine Frage, gibt es hier eine Vorgabe bis wann der Platz bzw. die Erhöhung gewährleistet sein muss?

    #2
    Sehr geehrte/r Kollege/in,

    der Rechtsanspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also den Landkreis oder die kreisfreie Stadt - nicht gegen den Träger der Einrichtung. Dieser muss nur in der Lage sein "geeignete und bedarfsgerechte Einrichtungen zu betreiben"; § 14, Abs. 2 KitaG. Ähnliches gilt als Voraussetzung für die "Erforderlichkeit der Einrichtung" im Bedarfsplan (§ 12 Abs. 2 KitaG).

    Eltern, die also einen Platz brauchen oder eine Verlängerung des Rechtsanspruchsumfangs beanspruchen, müssten sich im Grunde an den Kreis wenden, dieser prüft und kümmert sich um entsprechende Plätze (jedenfalls sieht so das formal so aus, falls sich die Beteiligten nicht andere Verfahren vereinbart haben). Fristen, wie lange ein Rechtsanspruch vor der Inanspruchnahme beantragt werden muss, gibt es in Brandenburg nicht. (Von der entsprechenden Ermächtigung in § 24 SGB VIII hat BB keinen Gebrauch gemacht.) Was Verwaltungsgerichte für einen angemessenen Zeitraum halten, in dem der örtliche Träger einen Platz bereitstellen muss, wäre zu recherchieren.

    Das ist jetzt alles der normative Rahmen und anscheinend keine Antwort auf Ihre Frage; praktisch aber doch! Wenn nämlich die Eltern eigentlich erst einmal einen Antrag stellen müssten.... dann kann überhaupt keine Lösung von jetzt auf gleich erfolgen. Es wäre also den Eltern freundlich beizubringen, dass es sich hierbei um eine öffentliche Leistung handelt, die (jedenfalls in der Regel) nicht durch Selbstbedienung zu erhalten ist; dass sich alle bemühen .... aber die Betreuung eines Kindes i.d.R. nicht ohne organisatorischen und pädagogische Vorbereitung erfolgen kann (z.B. auch eine entsprechende Eingewöhnung).
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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