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    Neue Personalberechnungs- und -abrechnungsdatei ist online

    Im Auftrag des MBJS wurde eine neue Excel-Datei entwickelt, mittels der die Personalbe- und abrechnung erfolgen kann. Entwickelt hat diese Datei die Firma Edgar Hasse, Softwareentwicklung und EDV-Beratung nach Vorgaben des Fachreferats für Kindertagesbetreuung.

    Das Excel-Tool, das auf u.g. Seite heruntergeladen werden kann, hat folgende Funktionen:

    Stichtagsmeldung zu den Quartalen gem. § 3 Abs. 1 KitaBKNV

    (Jahres-) Abrechnung der Personalkostenzuschüsse gem. § 16 Abs. 2 KitaG

    Controlling des notwendigen pädagogischen Personals und des Personaleinsatzes in der Kita und beim Einrichtungsträger

    https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.518521.de
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    in der Kita PersV §2 Abs. 2 heißt es: von dem notwendigen päd. Personal können vom Träger der Einrichtung fünf von Hundert zur Abdeckung von Vertetungsfällen vorgehalten und im Laufe des Jahres je nach Bedarfslage eingesetzt werden.

    Bezieht sich der Prozentsatz der Einsparung auf die monatliche Stundenverteilung? Oder ist das als Durchschnitt imQuartal oder Jahr zu sehen?

    Wir arbeiten nicht im Rahmen von Jahresarbeitszeitmodellen.

    Herzliche Grüße

    Kommentar


      #3
      in der Kita PersV §2 Abs. 2 heißt es: von dem notwendigen päd. Personal können vom Träger der Einrichtung fünf von Hundert zur Abdeckung von Vertetungsfällen vorgehalten und im Laufe des Jahres je nach Bedarfslage eingesetzt werden.

      Bezieht sich der Prozentsatz der Einsparung auf die monatliche Stundenverteilung? Oder ist das als Durchschnitt imQuartal oder Jahr zu sehen?
      Da hier kein Zeitraum angegeben ist, kann man davon ausgehen, dass es fünf Prozent des JEWEILS erforderlichen Personals sind. Im Jahr würde es keinen Sinn machen, weil das Personal ja "im Laufe des Jahres" nach Bedarfslage eingesetzt werden soll.

      Wir arbeiten nicht im Rahmen von Jahresarbeitszeitmodellen.
      Da es keine allgemeinverbindliche Definition von "Jahresarbeitszeitmodell" gibt, ist wohl jede Personaleinsatzplanung, die über den Arbeitsmonat bzw. das Abrechnungsquartal hinausgeht gemeint.

      In mehreren Webinaren wird die Frage des planenden Personaleinsatzes behandelt: <a class="postlink-local" href="http://www.kita-brandenburg.de/webinare/">webinare/</a>
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

      Kommentar


        #4
        Sehr geehrter Herr Diskowski,

        zur Berechnung der Peronalkostenzuschüsse unter Beachtung Ihrer Personalberechnungs- und Abrechnungsdatei sowie folgendem Gesetzestext gibt es bei uns Meinungsverschiedenheiten.

        § 3 KitaBKNV

        Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der Einrichtungen gemäß § 16 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes

        (1) Anträge auf Gewährung der Zuschüsse sind jährlich mit der Meldung der Platzzahlen für das erste Quartal beim zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen. Die Meldung der vertraglich belegten Plätze zur Berechnung der Zuschüsse ist bis spätestens 15. Dezember für das erste Quartal des Folgejahres, 15. März für das zweite Quartal, 15. Juni für das dritte Quartal und 15. September für das vierte Quartal des jeweiligen Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, beim zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einzureichen. ...

        (2) ... Als Stichtage für die Ermittlung der Zuschüsse gelten der 1. Dezember für das erste Quartal des Folgejahres, der 1. März für das zweite Quartal, der 1. Juni für das dritte Quartal und der 1. September für das vierte Quartal des jeweiligen Jahres.

        Aus der Zahl der vertraglich belegten Plätze (z.B. 01.06.) ergibt sich die Zahl des notwendigen pädagogischen Personals im Folgequartal (Stellen-SOLL), welches bezuschusst wird.

        Jetzt zu unserer Streifrage:

        Wie wird die Zahl "Stellen-IST" ermittelt?

        Ist es das Stellen-IST "am 01.06". ???? oder Stellen-IST "im III. Quartal" ????

        Dies soll nur eine grundsätzliche Frage zu jedem Quartal sein, ungeachtet der Veränderung des Personalschlüssels ab 01.08.2018.

        Herzliche Grüsse

        Kommentar


          #5
          Wie wird die Zahl "Stellen-IST" ermittelt?

          Ist es das Stellen-IST "am 01.06". ???? oder Stellen-IST "im III. Quartal" ????
          ,

          Das ist aber wirklich eine schlaue Frage

          und zur Beantwortung muss ich etwas ausholen:

          Es geht hier nicht um das Thema Betreuungsqualität, sondern um die Finanzierung. Die Personalausstattung nach § 10 KitaG und KitaPersV ist in erster Linie eine Finanzierungsgrundlage und nur ein Anhaltspunkt für die erforderliche Betreuungsqualität. Der Träger muss jederzeit für einen ordnungsgemäßen Betrieb sorgen. Also wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Mitarbeiter krank sind, kann sich der Träger nicht damit herausreden, dass er das notwendige pädagogische Personal aber beschäftigt. Andererseits kann auch nicht erwartet werden, dass an jedem Tag des Jahres alle erforderlichen Stellen auch tatsächlich besetzt sind.

          Daher ist der § 16 Abs. 2 Satz 3 der Bezug für diese Frage: "Dieser Zuschuss (durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe) wird höchstens für die Anzahl des tatsächlich beschäftigten pädagogischen Personals gewährt."

          Sowie § 3 Abs. 2 Satz 2ff. KitaBKNV: "Bei Unterschreitung des notwendigen pädagogischen Personals werden die Zuschüsse nur für das im Jahresmittel gemäß § 2 Abs. 2 der Kita-Personalverordnung tatsächlich beschäftigte pädagogische Personal gewährt. Das notwendige pädagogische Personal wird auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes und § 5 der Kita-Personalverordnung berechnet. Als Stichtage für die Ermittlung der Zuschüsse gelten der 1. Dezember für das erste Quartal des Folgejahres, der 1. März für das zweite Quartal, der 1. Juni für das dritte Quartal und der 1. September für das vierte Quartal des jeweiligen Jahres."

          Da das Personal-SOLL an den vier Stichtagen gemessen wird, muss man m.E. davon ausgehen, dass auch das Personal-IST an diesen Punkten festzustellen ist.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Sehr geehrter Herr Diskowski, sehr geehrte Forenleser,

            das scheint nicht nur eine schlaue, sondern auch ein spannende Frage zu sein.

            Da ich mich zum 1. Mal hier im Forum beteilige, möchte ich nur kurz mitteilen, dass ich mit meiner Firma Edgar Hasse, Softwareentwicklung und EDV-Beratung, das Excel-Tool, Neue Personalbe- und -abrechnungsdatei im Auftrage des MBJS programmiert habe. Da ich auch andere mit der Finanzierung von Kitas verbundener Software entwickelt habe und weiterhin betreue, spielt die aufgeworfene Frage in diesen Projekten eine wichtige Rolle.

            Entscheidend ist, wie der letzte Satz von Herrn Diskowski in seinem Beitrag vom 04.07.2018 auszulegen ist bzw. welche Konsequenzen daraus für die Finanzierung der Kitas gezogen werden müssen.

            Bei der Abgabe der Stichtagsmeldungen können zu den festgelegten Stichtagen zum IST-Personal auch nur jeweils Angaben darüber gemacht werden, welches Personal mit welchen geplanten Stellenzahlen im betreffenden Quartal vorgehalten werden sollen. Insofern kann man an dieser Stelle eigentlich nur vom SOLL-Personal sprechen. Die Höhe der IST-Personalkosten für eine Kita und damit deren Finanzierung sind in starkem Maße davon abhängig, welche konkreten Mitarbeiter mit ihren sehr individuellen und damit auch sehr unterschiedlichen Bezügen mit welchem Stellenwert eingesetzt waren. Aus diesem Grunde sollten m.E. die IST-Personalkosten auch aus dem tatsächlich im betreffenden Quartal eingesetzten Quartal berechnet werden. Zu diesem Zweck sollte in der Neuen Personalbe- und -abrechnungsdatei des MBJS die Werte des zurückliegenden Quartals auf die Werte des tatsächlich eingesetzten Personals jeweils korrigiert werden.

            Auf die weitere Diskussion bin ich gespannt.

            Mit freundlichen Grüßen

            Edgar Hasse

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              #7
              Also ich für meinen Teil kann den Ausführungen von Herrn Diskowski nur zustimmen. Ein Stichtag ist ein Tag und kein Zeitraum. Wenn also SOLL und IST nicht zu Äpfel und Birnen werden sollen, wird für beide Werte auf einen Tag ( also 4 im Jahr) abgestellt. Bei der Betrachtung von Zeiträumen werden die Zahlen in der Regel nicht genauer, die eingesetzte Arbeitszeit aber deutlich länger. Eine kurze Kosten/Nutzen-Analyse hilft da weiter

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                #8
                Da das Personal-SOLL an den vier Stichtagen gemessen wird, muss man m.E. davon ausgehen, dass auch das Personal-IST an diesen Punkten festzustellen ist.
                Das SOLL wird ja aus der Kinderzahl ermittelt und für diese ist ja auch der Stichtag entscheidend, sonst hieße es ja nicht Stichtag.

                Edit:

                Ich wurde gebeten, den letzten Satz zu erläutern.

                Da die Stichtagsmeldung von sb kita erwähnt wurde, ging ich davon aus, dass der Sachverhalt bekannt ist.

                SOLL: Liegt das IST darüber, müssen die Kosten vom Träger voll getragen werden. Liegt es darunter, lässt man mögliche Förderung ungenutzt. Liegt es weit darunter, ist die ausreichende Betreuung in Frage gestellt.

                Ich staune nur, wie es die Personalsachbearbeiterin jedes Quartal wieder schafft, das IST an das SOLL anzugleichen.

                [attachment=0]2018-07-20_09h10_10.png[/attachment]

                Kommentar


                  #9

                  SOLL: Liegt das IST darüber, müssen die Kosten vom Träger voll getragen werden. Liegt es darunter, lässt man mögliche Förderung ungenutzt. Liegt es weit darunter, ist die ausreichende Betreuung in Frage gestellt.

                  Ich staune nur, wie es die Personalsachbearbeiterin jedes Quartal wieder schafft, das IST an das SOLL anzugleichen.

                  2018-07-20_09h10_10.png
                  Sehr geehrter Hascheff,

                  damit diese Aufgabe für die PersonalsachbearbeiterIn konstruktiv lösbar ist gibt es die Regelung, dass (bei einem Jahresarbeitszeitmodell) das Jahresmittel der Stichtage zu bilden ist. Über diese Möglichkeit, mit den Stichtagen und den jahreszeitlichen Schwankungen umzugehen, informieren die ersten beiden Webinare, die Sie hier finden können: http://www.kita-brandenburg.de/webinare

                  1. Vom 27.04.2017: Mit knappen Ressourcen klug haushalten! - Grundzüge

                  2. Vom 04.05.2017: Mit knappen Personalressourcen klug haushalten! Arbeit mit der Personalsteuerungsdatei

                  Ein drittes Webinar widmet sich u.a. auch der Frage, wie mit Personalresten und Ergänzungskräften wertvolle Ressourcen gewonnen werden können.

                  3. Vom 20.11.2017: Personalgewinnung
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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                    #10
                    die Sie hier finden können: http://www.kita-brandenburg.de/webinare
                    Ja, ich hatte mir das zweite Webinar angesehen. Wenn die SB das kennen würde, würde ich nicht staunen. Kurz habe ich überlegt, ob ich ihr das zeige, aber den Gedanken schnell verworfen. In spätestens fünf Jahren muss der Nachwuchs ran, der sollte das dann beherrschen.

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                      #11
                      Ich habe in dieser Woche der SB ganz deutlich einen Hinweis zu den Webinaren gegeben. Inzwischen ist es schon beängstigend, wenn ich als fast "Normalbürger" die Zusammenhänge besser nachvollziehen kann als die zuständigen Leute der Verwaltung... Ich sage mal Aus- und Fortbildungsdefizite....

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