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Rückwirkende Satzungen...

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    Rückwirkende Satzungen...

    Lieber Forums-Teilnehmer,

    dieses neue Kapitel möchte ich gern diskutieren.

    Es geht, nach dem Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 06.10.2017 AZ 6A15.15 aber auch AZ 6B1.16, ausgelöst durch die Pressemittelung des Städte - und Gemeindebundes , ein "Hurra, wir ändern die Satzungen rückwirkend".

    In der jüngst veröffentlichen Pressemitteilung von Ahrensfelde (http://www.Ahrensfelde.de/cms/front_...=107&idart=411) wird sogar damit argumentiert (gedroht), dass dann Kosten hinzugenommen werden: "Zwar ist zutreffend, dass die kalkulatorischen Zinsen entfallen müssen, dafür könnten aber die ermittelten Personalkosten voll berücksichtigt werden. Damit würde der bisher höchste Elternbeitrag weiterhin unter der Summe der Kosten liegen. Die Gebührenkalkulation verstößt damit nach hiesiger Rechtsauffassung unter Berücksichtigung des o.g. Urteils nicht gegen das Kostenüberschreitungsverbot."

    ...

    Weiter lese ich aus dieser PM: "Sollte sich entgegen dieser Ansicht in einem gerichtlichen Verfahren dennoch ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot abzeichnen, so müsste die Gemeinde eine Beitragssatzung neu beschließen und rückwirkend in Kraft setzen. Auch hier wäre dann der Austausch der kalkulatorischen Zinsen gegen Personalkosten vorzunehmen, da diese bei der Kalkulation bereits ermittelt wurden. Beide Verfahrensweisen würden somit letztlich zum gleichen Ergebnis führen."

    "

    Nach meiner Auffassung trifft hier schon der Art. 20 GG (Vertrauensprinzip), aber auch einige Bundesverfassungsurteile u.a. zur Altanschließer-Problematik.

    Eine rückwirkende Satzung sieht unsere Verfassung nicht vor und wenn, wäre diese an sehr strenge Maßstäbe gesetzt, die in dieser Thematik -aus meiner Sicht- nicht erfüllt werden.

    Ich bin hier offen für Meinungen...

    VG

    Mike

    #2
    Sehr geehrter Herr Ernst,

    sehr geehrter Herr Wilms,

    gern bin ich auch an Ihren Meinungen interessiert.

    Ich vermute, dass die Kommunen und LAndkreis eventuell mit einer rückwirkenden Satzung sich in Sicherheit wiegen, aber die Eltern sind momentan so sensibilisiert, dass es mit Sicherheit mehrere Eltern gibt, die dann damit bis vor die höchsten Gerichte ziehen werden. Muss das sein?

    Was passiert im schlimmsten Fall: Die Kommunen/Landkeise verlieren und sind dann von höchsten Gerichten zur Rückzahlung verpflichtet... (siehe Altanschließer-Problematik).

    VG

    Mike

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      #3
      Hallo Mike,

      Das wäre genau mein Szenario. Die Kommunen hoffen am Ende damit das Land mit ins sinkende Schiff zu bekommen . Auf eine ähnliche Idee waren die Rathenower ja in dem Verfahren gekommen und meinten die Zinsen durch andere Positionen ersetzen zu können. Dem haben die Richter sehr eindeutig eine Abfuhr erteilt und festgestellt, dass nur die zum Zeitpunkt der Satzungserstellung tatsächlich vorliegenden Grundlagen berücksichtig werden können. Es ist entgegen der Meinung der Kommunen eben nicht erheblich was alles an Informationen da war, sondern welche Informationen zu Grunde gelegt wurde. An der Stelle zeigt sich einmal mehr das Komplettversagen der Kommunalaufsicht

      Schöne Grüße

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        #4
        Guten Morgen *dergolfer94* und alle Anderen!

        Vielen Dank für Ihre Meinung!

        Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum der Städte- und Gemeindenbund eine solche Vorgehensweise in seiner Pressemitteilung (https://www.stgb-brandenburg.de/aktu...len-versagens/) erwähnt und sogar von "heilender Wirkung" schreibt?

        Hat der Städte- und Gemeindenbund eine Haftpflichtversicherung, die solche Äußerungen, aus meiner Sicht "falschen" Darstellung, absichert?

        Sofern ich recht viele Platzkostenkalkulation einsehen konnte alleine in (m)einem Landkreis, aber auch aus anderen Landkreise, wurde tatsächlich recht oft (teilweise ohne Nennung des KAG) die Äquivalenzberechnung sowie Kalkulatorische Zinsen angesetzt und berechnet bei den Elternbeiträgen.

        Insofern kann ich auch aus meiner Sicht nicht nachvollziehen, wenn Kommunen schreiben, sie sind nicht betroffen.

        Denn es gibt ja noch das etwas untergegangene Urteil vom 6.10.2017 OVG Berlin-Brandenburg Az 6B1.16! Staffelungsgebot und genau da, sind viele Kommunen dann doch dabei, die jetzt u.a. schreiben, sie haben nicht nach KAG berechnet und keine Kalkulatorische Zinsen angesetzt.

        Nach dem neuesten Urteil von AG Rathenow zu freien Träger ohne eigene Satzung und Bezug auf Kommunale Kitasatzung, sind noch weitere Unstimmigkeiten. Herr Diskowski, Sie kennen u.a. eine Kommune, die zugegeben hat, dass sie nur freie Träger hat und dann noch die Zuschüsse der öffentlichen Jugendhilfe NICHT abgezogen hat bei der Platzkostenkalkulationen und das auf Eltern umgelegt wurde. Ergo haben sie Eltern zu viel gezahlt jahrelang! Mal abgesehen davon, dass es rechtlich nicht ganz korrekt ist.

        Es ist ein Fass ohne Boden! Die Büchse der Pandora ist geöffnet! Das, was Eltern und Elterninitiative IMMER wieder gesagt haben. Nur wenige haben zugehört!

        Und ich spekuliere auch, dass Kommunen das Land ins Boot holen wollen. Wie geschrieben, es gibt viele viele Eltern, die ziehen auch vor das Bundesverfassungsgericht!

        Vg

        Mike

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          #5
          Dank *dergolfer94* habe ich das Urteil (6A15.15) noch einmal gelesen. Randziffer 24 ist sehr Lesenswert für alle Kommunen, die rückwirkend etwas hineinbringen wollen...

          BG

          MIKE

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            #6
            Hallo Mike,
            Dank *dergolfer94* habe ich das Urteil (6A15.15) noch einmal gelesen. Randziffer 24 ist sehr Lesenswert für alle Kommunen, die rückwirkend etwas hineinbringen wollen...
            Das freut mich natürlich, wenn ich da etwas behilflich sein konnte.

            Ich hatte schon ernsthaft überlegt, dieses Urteil mit bunten Textmarker durchzumarkieren und diversen Kommunen zu übersenden. Aus meiner Sicht hing das besagte Schwert seit mehreren Jahren über den Kommunen und es gibt und gab ausreichend juristisch beschlagene Bürger, die hierauf aufmerksam gemacht haben. Offensichtlich scheint das Aussitzen von Problemen jedoch auch ein typisches Ergebnis der kommunalen Selbstbestimmung zu sein... Schade für alle Beteiligten

            Schöne Grüße

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              #7
              Hallo an alle Beteiligten,

              Ich freue mich über die große Einigkeit. Aus meiner Sicht sind ,, rückwirkende " Satzung nicht möglich, dass mussten doch alle Beteiligten schon schmerzhaft bei den Altanschliessern feststellen.

              Als Elternvertreter kann ich nur betonen, dass wir in meinen Landkreis, über die aus unsere Sicht, vermeintlichen Rechtsverstöße folgende Instanzen informiert haben :

              1. Die Kommunen und Gemeindevertrer.

              2. Das Jugendamt, die Kommumalauf, den Kreistag und den Landrat unseres Landkreises.

              3. Die Mbjs als obere Rechtsaufsicht der Jugendämter, das Innenministerium als obere Kommunalaufsicht und den Petitionausschuss des Landes .

              Ich fasse zusammen was daraus resultiert ist :

              NICHTS.

              Genau dieses Nichts, führte bei vielen Eltern teilweise zur Ohnmacht und zwingt uns in den Klageweg.

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                #8
                Danke!!!!

                Da spricht mir einer aus dem Mund!

                Nicht zu vergessen wurden einige Bürgermeister,

                MdL sowie MdB, ebenfalls darüber informiert!

                Vg

                MIKE

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                  #9
                  Guten Abend, Guten Morgen,

                  heute hat die Kommune Seelow ihre Satzung rückwirkend geändert, müsste jetzt nicht sofort der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Kommunalaufsicht intervenieren?

                  Das Jugendamt muss doch Einvernehmen herstellen? Wie geht sowas ? Und auf welcher Ermächtigungsgrundlage?

                  Grüße Danilo

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                    #10
                    Guten Morgen!

                    Ist nicht die Verwaltungsvorschrift für rückwirkende Satzungen mit Aufhebungsrunderlass 1/2014 vom 26.08.2014 außer Kraft getreten?

                    Vg

                    Mike

                    Kommentar


                      #11
                      Und hier der Erlass dazu...

                      Wurden eigentlich alle informiert..

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                        #12
                        Sehr geehrte Administratoren,

                        über eine Antwort ihrerseits wäre ich sehr verbunden,

                        Beste Grüße D.Fischbach Bundeselternsprecher

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