Liebe Vertreter des MBJS, lieber Herr Diskowski,
Momentan leisten wir deutlich mehr im Vormittag, also in der VHG-Zeit, als die Schule zurückzugeben im Stande ist.
In den Verhandlungen zu einer Kooperationsvereinbarung wurde mir seitens einiger Lehrkräfte entgegnet, dass eine Aushilfe am Nachmittag, wenn es mal im Hort knapp wird, rechtlich gar nicht ginge. Das Argument war, dass das dann zu sehr in die Vorbereitungszeit der Lehrkräfte ginge. Die Gewerkschaften würden dort auch nicht mitmachen.
Nun gibt es ja den, in der Materie "Hort-Schule-Koopearation in der VHG" der wohl am meisten ignorierte, o.g. genannten Absatz, der zwar unmissverständllich die Verantwortung der Schule, also der Schulleitung, benennt, einen Ausgleich für geleistete VHG-Stunden des Hortes auszugleichen, jedoch nicht näher definiert, wer diese Stunden abzuleisten hat. Die betreffenden Lehrkräfte sehen sich dort offenbar nicht
zuständig. Wenn aber die Schule laut VV in der Verantwortung ist, wer dann, wenn nicht die Lehrkräfte?
Die Konsequenz wäre für mich im Übrigen, entweder im Vormittag derart zu kürzen, dass das Verhältnis wieder ausgeglichen ist oder einen entsprechenden Ausgleich vom Träger einzufordern.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Momentan leisten wir deutlich mehr im Vormittag, also in der VHG-Zeit, als die Schule zurückzugeben im Stande ist.
In den Verhandlungen zu einer Kooperationsvereinbarung wurde mir seitens einiger Lehrkräfte entgegnet, dass eine Aushilfe am Nachmittag, wenn es mal im Hort knapp wird, rechtlich gar nicht ginge. Das Argument war, dass das dann zu sehr in die Vorbereitungszeit der Lehrkräfte ginge. Die Gewerkschaften würden dort auch nicht mitmachen.
Nun gibt es ja den, in der Materie "Hort-Schule-Koopearation in der VHG" der wohl am meisten ignorierte, o.g. genannten Absatz, der zwar unmissverständllich die Verantwortung der Schule, also der Schulleitung, benennt, einen Ausgleich für geleistete VHG-Stunden des Hortes auszugleichen, jedoch nicht näher definiert, wer diese Stunden abzuleisten hat. Die betreffenden Lehrkräfte sehen sich dort offenbar nicht
zuständig. Wenn aber die Schule laut VV in der Verantwortung ist, wer dann, wenn nicht die Lehrkräfte?
Die Konsequenz wäre für mich im Übrigen, entweder im Vormittag derart zu kürzen, dass das Verhältnis wieder ausgeglichen ist oder einen entsprechenden Ausgleich vom Träger einzufordern.
Vielen Dank und herzliche Grüße
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