Sehr geehrter Herr Diskowski,
wir haben für den Hortplatz unserer Tochter 20 Betreuungsstunden/Woche zur Verfügung. Nach Abzug des VHG-Anteils (unsere Tochter besucht eine verlässliche Halbtagsschule) bleiben uns 13 Betreuungsstunden für die reine Hortbetreuung. Wegen unserer beruflichen Situation können wir nicht gewährleisten, das wir unserer Tochter jeden Tag zur gleichen Zeit abholen. So ergibt es sich, das wir sie z. B. an einem Tag in der Woche erst 17.00 Uhr abholen können, andere Tage eher, an einem Tag in der Woche besucht sie den Hort gar nicht. Sie wird insgesamt höchstens 12 Stunden in der Woche durch den Hort betreut. Die Betreuung sieht so aus, das sie ab 16.00 Uhr (eine Stunde vor Schließung des Hortes) in einer gemischten Kinderkrippen-Kindergarten-Hortgruppe betreut wird - sog. Sammelgruppe). Nun sagte uns die Leiterin, das sich die Stunden, die wir im Betreuungsvertrag vereinbaren müssen, immer nach dem Tag (auch wenn es nur einer ist) richten, an dem sie am längsten betreut wird (hier am Mittwoch bis 17.00 Uhr). Obwohl wir die Gesamtstundenzahl/Woche unterschreiten, sollen wir nun einen Mehrbedarf beantragen. Der neue Hortvertrag soll nun 25 Wochenstunden enthalten, obwohl wir diese insgesamt gar nicht benötigen. Ist das rechtens und wo kann man über diese Verfahrensweise etwas lesen? Gibt es im Kitagesetz dafür einen Paragraphen? VG. Birgit
wir haben für den Hortplatz unserer Tochter 20 Betreuungsstunden/Woche zur Verfügung. Nach Abzug des VHG-Anteils (unsere Tochter besucht eine verlässliche Halbtagsschule) bleiben uns 13 Betreuungsstunden für die reine Hortbetreuung. Wegen unserer beruflichen Situation können wir nicht gewährleisten, das wir unserer Tochter jeden Tag zur gleichen Zeit abholen. So ergibt es sich, das wir sie z. B. an einem Tag in der Woche erst 17.00 Uhr abholen können, andere Tage eher, an einem Tag in der Woche besucht sie den Hort gar nicht. Sie wird insgesamt höchstens 12 Stunden in der Woche durch den Hort betreut. Die Betreuung sieht so aus, das sie ab 16.00 Uhr (eine Stunde vor Schließung des Hortes) in einer gemischten Kinderkrippen-Kindergarten-Hortgruppe betreut wird - sog. Sammelgruppe). Nun sagte uns die Leiterin, das sich die Stunden, die wir im Betreuungsvertrag vereinbaren müssen, immer nach dem Tag (auch wenn es nur einer ist) richten, an dem sie am längsten betreut wird (hier am Mittwoch bis 17.00 Uhr). Obwohl wir die Gesamtstundenzahl/Woche unterschreiten, sollen wir nun einen Mehrbedarf beantragen. Der neue Hortvertrag soll nun 25 Wochenstunden enthalten, obwohl wir diese insgesamt gar nicht benötigen. Ist das rechtens und wo kann man über diese Verfahrensweise etwas lesen? Gibt es im Kitagesetz dafür einen Paragraphen? VG. Birgit
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