Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bringezeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bringezeit

    Hallo liebe Eltern und Erzieher!

    Kann ich hier auch als Mutter eine Frage stellen oder ist das nur für Erzieher? Ich versuche es einfach mal...

    Meine Tochter geht in eine Kita, mit der ich an und für sich sehr zufrieden bin. Aber: ich muss mein Kind jeden Tag bis spätestens 8.30 Uhr gebracht haben. Danach sagen die Erzieherinnen, können sie mein Kind leider nicht mehr annehmen, da es den Ablauf stört. Einerseits verstehe ich das ja, aber andererseits ist das manchmal wirklich schwierig für mich zu schaffen. Dürfen die Erzieherinnen das einfach so festlegen? Geht das anderen Eltern auch manchmal so?

    Ich bin da wirklich manchmal sehr gestresst und habe schon überlegt, sie deshalb aus dieser Kita zu nehmen.

    Viele Grüße!

    #2
    Liebe Teltowerin,

    natürlich dürfen auch Mütter und Väter hier schreiben. Schon gar in einer solchen Situation, die der breiten Diskussion bedarf. Es hat nur, was meine Antwort angeht, etwas länger gedauert, weil ich nicht genau weiß, wie ich schreiben/formulieren soll. Als Gernot Hassknecht von der heut show wäre es bedeutend einfacher. Und auch wenn ich mich etwas mehr zurück halte, weiß ich doch nicht, ob Ihnen die Antwort nutzt, doch vielleicht ist es wenigstens ein Beitrag, der die Diskussion voranbringt und indirekt zur einer Klärung führt.

    Klärung? Rechtlich ist ja alles klar, vorausgesetzt Sie haben keinen Betreuungsvertrag unterschrieben, der die geforderten 8.30 Uhr beinhaltet. Dann hätten Sie sich selbst verpflichtet, und die Lage sähe anders, doch nicht minder klar aus: Sie müssten sich daran halten.

    Ist dies nicht so, gilt die Pädagogik, der Auftrag der Kitas. Der sagt, dass Kitas einen familienergänzenden Auftrag haben, der Familien und Kinder und die Berufstätigkeit der Eltern unterstützen soll und dazu auch entsprechende Öffnungszeiten (gilt auch für die Betreuungszeiten) anbieten soll. das scheint sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben.

    Vorausgesetzt ferner, dass Sie die Erzieherinnen korrekt wiedergeben, sagen diese, dass eine Abgabe der Kinder nach 8.30 Uhr 'die Abläufe' störe. Das mag sein, doch seit wann sind die Abläufe in der Kita wichtiger als die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung? Eine gute Kita gestaltet die Organisation nach den Bedürfnissen der Kinder, passt also die Oragnisation an, nicht die Kinder. Eine Kita ist doch keine Schule.

    Zu diesem Punkt gehört auch, dass die auf Zeiteinhaltung pochenden Erzieherinnen offensichtlich der Ansicht sind, dass die Zeit in der Kita (Abläufe hin oder her) wichtiger ist als die Zeit, die Ihr Kind mit Ihnen verbringt. Auch das ist ein Irrglaube und längst von der Forschung widerlegt.

    Und nun? Was nun? Ihr Kind wird vermutlich Freunde in der Kita haben, Beziehungen, die es nicht wert sind, einen Kita-Wechsel anzuregen, sonst wäre mein kategorischer Rat: raus da! nach meiner Erfahrung ist das Zeitproblem nämlich nur die Spitze des Eisbergs.

    Augen zu und durch? Sind Sie die einzige in der Einrichtung? Wenn nicht, dann muss der Elternbeirat ran. Das Thema ist auch prima geeignet für den Kita-Ausschuss. Wenn Sie nicht allein dastehen, können die Fronten zwar leichter verhärten, aber es bleibt wenigstes nicht an einer Person hängen.

    Falls Sie aber doch die Einzige mit diesem problem sind, dann versuchen Sie vielleicht eine Einzelrgelung, eine Ausnahme zu erzielen. Wenn Sie sich dabei nicht allzusehr verbiegen, können Sie auch jederzeit sagen, dass Sie alles versuchen ... und sich dann jeweils entschuldigen.

    Alles nicht befriedigend, ich weiß. Das, was wirklich helfen würde, wären hier Erzieherinnen, die wissen, wofür sie wirklich da sind, eine Leiterin, die sie dabei unterstützt und ein Träger, der weiß, was in seinen Einrichtungen läuft, und der eingreift, wenn es nötig ist.

    Beste Grüße

    Roger Prott

    Kommentar


      #3
      Hallo Herr Prott,

      zunächst meinen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! In meinem Vertrag gibt es keine Einschränkungen, bis wann ich mein Kind gebracht haben muss. Gibt mir Ihre pädagogische Argumentation damit das theoretische Recht, mein Kind zu einer beliebigen Uhrzeit zu bringen? Dass das nicht im Interesse meines Kindes ist, ist mir klar, mich interessiert jetzt nur mal die rechtliche Seite... Und was mich dabei ebenfalls interessiert: dürfte eine Kita theoretisch alle möglichen Bedingungen in ihren Vertrag hineinschreiben? Oder hat eine Kita da auch rechtliche Einschränkungen (denen im Optimalfall pädagogische Überlegungen zugrundeliegen )?

      Herzliche Grüße, die Teltowerin

      Kommentar


        #4
        Guten Morgen Teltowerin (da sind wir ja vielleicht Nachbarn ,

        ich will mal für Roger Prott antworten. Sie fragen ja ausdrücklich nach einer rechtlichen Einschätzung. Als vernunftbegabte Wesen sollten die Beteiligten natürlich erst einmal miteinander reden, sich gegenseitig ihre Sichtweisen vermitteln und begründen. Wenn man voraussetzt, dass der Andere nicht böse oder dumm ist, sollte eigentlich fast immer eine gemeinsame Lösung zu finden sein.

        Aber zur rechtlichen Bewertung, wie ich sie sehe:

        Freie Träger sind sicherlich ziemlich frei in ihrer Vertragsgestaltung.

        Allerdings gibt es Einschränkungen, wenn sie die öffentliche Finanzierung nach KitaG haben wollen. Dann müssen sie im Bedarfsplan des Landkreises (der kreisfreien Stadt) als "erforderlich" im Sinne des § 12 Abs. 3 KitaG anerkannt sein. Einrichtungen, die ihr Angebot willkürlich einschränken, können kaum erforderlich sein und werden in der Folge die Zuschüsse der Gemeinde (gem. § 16 Abs. 3 KitaG) verlieren. Darüber hinaus hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (der Kreis/die kreisfreie Stadt) die Möglichkeit, die Zuschüsse (gem. § 16 Abs. 2 KItaG) zu mindern oder sogar entfallen zu lassen, wenn der Träger sich nicht an das KitaG hält (z.B. Beteiligungsrechte der Eltern im Abschnitt 2 KitaG und in dieser Frage insbes. § 9 KitaG: "1Die Kindertagesstätten sollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind. 2Der Lebensrhythmus der Kinder, die Arbeitszeiten von Eltern, die Bedürfnisse der Eltern der aufzunehmenden Kinder sowie die Schul- und Ferienzeiten sind zu berücksichtigen. 3Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt nach Anhörung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann. 4Unabhängig von der Öffnungszeit der Einrichtung soll die Betreuungszeit der Kinder die Erfüllung des Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrags ermöglichen und ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand sowie ihren Bedürfnissen entsprechen. 5Sie sollte in der Regel zehn Stunden nicht überschreiten.")

        Kommunale Träger können durch die Kommunalaufsicht (der Landrat) dazu veranlasst werden, das KitaG zu berücksichtigen. Zudem bestehen hier natürlich über die Gemeindeversammlung/Stadtverordnetenversammlung Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürger.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

        Kommentar


          #5
          Kitas sind (u.a.) dafür da, Familien zu helfen, ihren Alltag zu leben. Institutionell willkürlich gezogene Regeln sind Hürden und Erschwernisse, die diesem Auftrag zuwiderlaufen und deshalb unangebracht sind. Was der "Teltowerin" passiert, ist eine Schande - und leider nicht so selten.

          Kommentar

          Lädt...
          X