Sehr geehrter Herr Diskowski,liebe Forenteilnehmer,
ich bin Kitaleiterin bei einem kommunalen Träger im Land Brandenburg. Seit ca. 2 Jahren „gewährt“ mir unser Träger eine Freistellung von der Kinderbetreuung für organisatorische Leitungstätigkeit. Natürlich habe ich auch organisatorische Aufgaben übernommen.
Der Träger ist verantwortlich für Verträge mit Eltern und Firmen, Berechnung der Kitakosten, Verteilung der Finanzen und Bezahlen der Rechnungen. Alles andere ist meine Aufgabe.(siehe unten)
Nun will mir der Träger die zur Verfügung gestellte Zeit (14, 5 h pro Woche) streichen, mit der Begründung , dass es eine freiwillige Leistung war.
Nach meinen Recherchen geht der Gesetzgeber davon aus, dass einer Kitaleitung das, was ihr an pädagogischer(in meinem Fall 0,4375 Stellen vom Land) auch an organisatorischer Leitungstätigkeit zu steht.
Ich suche nun nach Argumentationshilfen, um unseren Träger zu verdeutlichen, dass die Stunden kein Geschenk sind. Können Sie mir dabei helfen?
Ich bedanke mich für Ihre Mühen und wünsche allen einen schönen Tag
Sylke
organisatorische Leitungstätigkeit:
Zusammenarbeit mit dem Träger
• Zusammenarbeit, Information bei wichtigen Entscheidungen, Vorhaben
• Mitwirkung bei der Haushaltsüberwachung der Haushaltsstelle der Kita
• Zuarbeit von Vergleichsangeboten zur Entscheidungsfindung bei Einkäufen
• Überwachung und Vergleich der Kinderlisten ( Einhaltung Stundenverträge)
Zusammenarbeit Behörden und Institutionen
• Zusammenarbeit Jugendamt
• Zusammenarbeit mit Famileinberatungsstellen
• Meldungen an Gesundheitsamt
• Vorsorgeuntersuchungen
• Unfallmeldungen
Organisatorische Arbeiten
• Verantwortung für Sicherheit, Hygiene, Ordnung und Instandsetzung
• Beschaffung von Inventar, Verbrauchsmaterial,
• Abstimmung zum Haushaltsplan
• Prüfen und Weiterleiten von Rechnungen
• Erstellen des Dienstplanes
• Erstellen eines Urlaubsplanes
• Prüfen und Unterzeichnen von Urlaubsanträgen und Anwesenheitslisten und Weiterleiten an zuständige Stelle
• Kommunikation mit dem Essenanbieter Essenbestellung und Meldung der Kinderzahlen
• Statistik für Amt für Statistik
• Stellen von Anträgen z.B. Ausflüge, Reparaturen usw.
• Kontrolle der Reinigungsfirmen
• Ausarbeitung Belehrung Mitarbeiter
• Bestellungen aller Art vornehmen
• Einkäufe tätigen
ich bin Kitaleiterin bei einem kommunalen Träger im Land Brandenburg. Seit ca. 2 Jahren „gewährt“ mir unser Träger eine Freistellung von der Kinderbetreuung für organisatorische Leitungstätigkeit. Natürlich habe ich auch organisatorische Aufgaben übernommen.
Der Träger ist verantwortlich für Verträge mit Eltern und Firmen, Berechnung der Kitakosten, Verteilung der Finanzen und Bezahlen der Rechnungen. Alles andere ist meine Aufgabe.(siehe unten)
Nun will mir der Träger die zur Verfügung gestellte Zeit (14, 5 h pro Woche) streichen, mit der Begründung , dass es eine freiwillige Leistung war.
Nach meinen Recherchen geht der Gesetzgeber davon aus, dass einer Kitaleitung das, was ihr an pädagogischer(in meinem Fall 0,4375 Stellen vom Land) auch an organisatorischer Leitungstätigkeit zu steht.
Ich suche nun nach Argumentationshilfen, um unseren Träger zu verdeutlichen, dass die Stunden kein Geschenk sind. Können Sie mir dabei helfen?
Ich bedanke mich für Ihre Mühen und wünsche allen einen schönen Tag
Sylke
organisatorische Leitungstätigkeit:
Zusammenarbeit mit dem Träger
• Zusammenarbeit, Information bei wichtigen Entscheidungen, Vorhaben
• Mitwirkung bei der Haushaltsüberwachung der Haushaltsstelle der Kita
• Zuarbeit von Vergleichsangeboten zur Entscheidungsfindung bei Einkäufen
• Überwachung und Vergleich der Kinderlisten ( Einhaltung Stundenverträge)
Zusammenarbeit Behörden und Institutionen
• Zusammenarbeit Jugendamt
• Zusammenarbeit mit Famileinberatungsstellen
• Meldungen an Gesundheitsamt
• Vorsorgeuntersuchungen
• Unfallmeldungen
Organisatorische Arbeiten
• Verantwortung für Sicherheit, Hygiene, Ordnung und Instandsetzung
• Beschaffung von Inventar, Verbrauchsmaterial,
• Abstimmung zum Haushaltsplan
• Prüfen und Weiterleiten von Rechnungen
• Erstellen des Dienstplanes
• Erstellen eines Urlaubsplanes
• Prüfen und Unterzeichnen von Urlaubsanträgen und Anwesenheitslisten und Weiterleiten an zuständige Stelle
• Kommunikation mit dem Essenanbieter Essenbestellung und Meldung der Kinderzahlen
• Statistik für Amt für Statistik
• Stellen von Anträgen z.B. Ausflüge, Reparaturen usw.
• Kontrolle der Reinigungsfirmen
• Ausarbeitung Belehrung Mitarbeiter
• Bestellungen aller Art vornehmen
• Einkäufe tätigen
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