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Heilpädagog*innen/Heilerziehungspfleger*innen in der Personalverordnung Kita

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    Heilpädagog*innen/Heilerziehungspfleger*innen in der Personalverordnung Kita

    Warum stellt sich Brandenburg so an,Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen als Fachkraft für Regelkitas anzuerkennen? In Anderen Bundesländern ist das nicht so.Ich bin auch der festen Überzeugung, dass eine gute Mischung von Erziehern und Heilpädagogen oder Heilerziehungspfleger nur positiv sein kann.

    Ich weiß nicht was es für einen Unterschied macht , ich überspitze, ob ich mit einem Kind mit einem Arm oder mit einem Kind mit 2 Arme arbeite.

    Die Ausbildung der Heilerziehungspfleger ähnelt doch stark der von den Erziehern. Und Heilpädagogik ist eine Weiterqualifizierung.

    Zum Argument; das ist eine komplett andere Ausbildung kann ich sagen:

    Ich denke auch hier kommt es auch auf die jeweilige Fachschule an. Ich kann von meiner Fachschule sagen, dass wir sehr viel pädagogisches Wissen vermittelt bekommen haben und zusätzlich medizinischen. Meine damalige Heilerziehungspflegerausbildung war sehr hart und mit zusätzlich viel Hausarbeiten durch die doch sehr umfangreichen Inhalt die diese Ausbildung vermittelt. Besonders lag der Schwerpunkt auf den Blick, das Kind =Kind bzw. Mensch =Mensch ist und die Bedürfnisse die selben ob mit oder ohne Behinderung.

    Und wenn ich manche Praktikanten in meiner Einrichtung begleite und sehe was diese als Erzieher vermittelt bekommen wird mir ganz anders. Sie kommen in der Praxis als fertige Erzieher an und sind komplett überfordert da sie nicht auf die Praxis und deren Aufgaben vorbereitet sind. Darum begrüße ich um so mehr, das jetzige duale System der Erzieherausbildung.

    Es sollte dringend darüber nachgedacht werden hier was zu ändern. Wir leben in einer Zeit wo wir weltoffen sind und es auch nicht sein kann das Förderschulen abgeschafft werden aber in der Kita das Personal nicht dem Kind gerecht wird oder es erst gar nicht aufgenommen wird weil Fachpersonal nur in Integrationskita arbeiten die voll sind bis oben hin da die Regelkitas dieses Personal nicht hat oder Verwaltungsaufwand so hoch ist dass sie keinen Antrag stellen.

    Und die Erzieher wieder alleine mit der Situation da stehen! Ich würde mir wünschen, dass endlich mal die Zuständigen, in die Einrichtung gehen und den Pädagogen zuhören. Es ist kein Zustand. Selbst in den Integrationskitas 15 Kinder davon 5 integrativ. Ja auf dem Papier ! Von den 11 "normalen" sind 5 die ebenfalls einen Integrationsstatus benötigen. Und so sehen auch die Regelgruppen in den Regelkitas aus!

    Und man ganz zuschweigen von dem Einstufungsrichtlinien für die integrationskinder (nach Pflegestufe) das ist aber nicht der reale Aufwand den die Pädagogen zu stemmen haben.

    Da frag ich mich warum nicht gehandelt wird?

    Und was ist mit dem Schlüssel der Integrationsgruppen?

    Warum wird hier nicht der Schüssel ebenfalls gesenkt?

    Lg

    #2
    Liebe Fritzi,

    diese Frage wird seit einigen Jahren diskutiert und ich möchte in der Antwort etwas ausführlicher die Sachlage darstellen und die Argumente für die Beibehaltung dieser Regelung aufzeigen. Ob ich Sie damit überzeugen kann weiß ich nicht, aber ich kann Ihnen hoffentlich deutlich machen, dass die Gründe weder in der Schlafmützigkeit noch in Dummheit begründet sind, sondern in einer anderen Bewertung der Situation.

    Warum stellt sich Brandenburg so an,Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen als Fachkraft für Regelkitas anzuerkennen? In Anderen Bundesländern ist das nicht so.Ich bin auch der festen Überzeugung, dass eine gute Mischung von Erziehern und Heilpädagogen oder Heilerziehungspfleger nur positiv sein kann.
    Hier stimme ich Ihnen unbedingt zu und möchte nur darauf verweisen, dass Brandenburg schon seit vielen Jahren in der Personalverordnung Möglichkeiten der echten Multiprofessionalität und für den Seiteneinstieg in die Tätigkeit angelegt hat - und das zu einer Zeit als wir noch für eine angebliche Aufweichung von Fachstandards heftig kritisiert worden sind. (Schauen Sie sich mal die Möglichkeiten des § 10 KitaPersV an: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...bm1.c.49087.de

    Vor diesem Hintergrund sind z.B. Heilpädagog*innen und Heilerziehungspfleger*innen ohne jede weitere Voraussetzung als Fachkräfte in Kitas zugelassen, wenn dort mind. ein Kind mit einem besondere Förderbedarf betreut wird; also keineswegs nur in den sog. Integrationskitas, sondern auch in den Regelkitas mit Einzelintegration.

    Die Ausbildung der Heilerziehungspfleger ähnelt doch stark der von den Erziehern.
    Das ist nicht zutreffend. Es handelt sich um zwei unterschiedliche, jeweils dreijährige Fachschulausbildungen. Heilerziehungspfleger*innen (HEP) sind für die Arbeit mit körperlich und geistig behinderten Menschen jeden Alters qualifiziert - Erzieher*innen für die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesbetreuung, Erziehungshilfe, Jugendarbeit...

    Wenn es sich um gleiche oder zumindest sehr ähnliche Ausbildungen handeln würde, müssten auch Erzieher*innen als Pflegekräfte in der Heilerziehungspflege arbeiten dürfen; das dürfen sie m.W. nicht.

    Wenn es sich um gleiche oder zumindest sehr ähnliche Ausbildungen handeln würde, wären die Fachschulen von der Breite des Einsatzfeldes noch mehr überfordert, als sie das nach meiner Einschätzung jetzt schon sind. (In der DDR gab es die Krippenerzieher, die Kindergärtner, ..... Das war m.E. eine zu große Einschränkung aber die jetzige Breitbandausbildung der Erzieher ist vermutlich eine Überforderung.) Wenn also eine Berufsbezeichnung und eine berufliche Qualifizierung Sinn machen soll, dann muss man sie sinnvoll zuschneiden und nicht zu weit öffnen.[/QUOTE]

    Und Heilpädagogik ist eine Weiterqualifizierung.
    Das ist zutreffend, und soweit die Grundqualifikation Erzieher*in ist, gibt es auch kein Problem. War die Grundausbhildung HEP, gilt das oben Gesagte.[/QUOTE]

    Zum Argument; das ist eine komplett andere Ausbildung kann ich sagen:

    Ich denke auch hier kommt es auch auf die jeweilige Fachschule an. Ich kann von meiner Fachschule sagen, dass wir sehr viel pädagogisches Wissen vermittelt bekommen haben und zusätzlich medizinischen. Meine damalige Heilerziehungspflegerausbildung war sehr hart und mit zusätzlich viel Hausarbeiten durch die doch sehr umfangreichen Inhalt die diese Ausbildung vermittelt. Besonders lag der Schwerpunkt auf den Blick, das Kind =Kind bzw. Mensch =Mensch ist und die Bedürfnisse die selben ob mit oder ohne Behinderung.

    Und wenn ich manche Praktikanten in meiner Einrichtung begleite und sehe was diese als Erzieher vermittelt bekommen wird mir ganz anders. Sie kommen in der Praxis als fertige Erzieher an und sind komplett überfordert da sie nicht auf die Praxis und deren Aufgaben vorbereitet sind. Darum begrüße ich um so mehr, das jetzige duale System der Erzieherausbildung.
    Auch hier stimme ich Ihnen zu, es kommt sehr auf die Ausbildungsstätten an, auf die Schule aber auch auf die Praxsis!

    Nur gilt eine Personalverordnung für alle Schulen und kann nicht danach unterscheiden, wie die Inhalte waren. Und gerade weil es (insbesondere im Erziehungsbereich) nicht in erster Linie auf das beanstandungsfreie Durchlaufen eines formalen Bildungsgangs ankommt, sondern auf Persönlichkeitsentwicklung, auf Dialogfähigkeit, Feinfühligkeit... sind die Zugänge über den § 10 KitaPersV weit geöffnet worden. So gibt es z.B. die Möglichkeit, dass ein Träger eine speziell auf eine Person abgestimmte "individuelle Bildungsplanung" dem Ministerium vorlegt und dass die Person nach Absolvieren eine Fachkraft für Kita ist - ungeachtet ihrer Erstausbildung. Das halte ich für eine zukunftsweisende Qualifikationsbestimmung ... nicht die allgemeine Gleichsetzung unterschiedlicher Berufe.

    Es sollte dringend darüber nachgedacht werden hier was zu ändern. Wir leben in einer Zeit wo wir weltoffen sind und es auch nicht sein kann das Förderschulen abgeschafft werden aber in der Kita das Personal nicht dem Kind gerecht wird oder es erst gar nicht aufgenommen wird weil Fachpersonal nur in Integrationskita arbeiten die voll sind bis oben hin da die Regelkitas dieses Personal nicht hat oder Verwaltungsaufwand so hoch ist dass sie keinen Antrag stellen.

    Und die Erzieher wieder alleine mit der Situation da stehen! Ich würde mir wünschen, dass endlich mal die Zuständigen, in die Einrichtung gehen und den Pädagogen zuhören. Es ist kein Zustand. Selbst in den Integrationskitas 15 Kinder davon 5 integrativ. Ja auf dem Papier ! Von den 11 "normalen" sind 5 die ebenfalls einen Integrationsstatus benötigen. Und so sehen auch die Regelgruppen in den Regelkitas aus!

    Und man ganz zuschweigen von dem Einstufungsrichtlinien für die integrationskinder (nach Pflegestufe) das ist aber nicht der reale Aufwand den die Pädagogen zu stemmen haben.

    Da frag ich mich warum nicht gehandelt wird?
    Ich hoffe, das konnte ich Ihnen erklären; und bitte erkennen Sie, dass HP wie HEP in Regelkitas arbeiten dürfen, wenn dort Kinder mit Förderbedarf sind. Ihre Grundannahme ist also m.E. nicht zutreffen.

    Ob Sie sonst meine Argumente teilen, weiß ich nicht, aber ich hoffe, Sie können sie nachvollziehen. (Ministerialmitarbeiter*innen sind garnicht so dumm und weltfremd wie man gemeinhin annimmt und es gibt dabei sogar solche die selber Erzieher*innen waren

    Und was ist mit dem Schlüssel der Integrationsgruppen? Warum wird hier nicht der Schüssel ebenfalls gesenkt? Lg
    Ich vermute, das ist eine rhetorische Frage. Wie sehr häufig, hängt viel am Geld ..... aber nun sagen Sie nicht, "bei den behinderten Kinder darf man nicht sparen", ohne gleichzeit vorzuschlagen, wo man das dann tun darf.

    Aber ich stimme Ihnen zu, dass die Hilfegewährung im Einzelfall komplizierter ist, als Pauschalregelungen (siehe hier: viewtopic.php?f=34&t=464), die dann häufig nicht sehr zielgenau sind

    und dass es sicher Verbesserungsmöglichkeiten gibt wie überall, wo Menschen arbeiten.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Das ist zutreffend, und soweit die Grundqualifikation Erzieher*in ist, gibt es auch kein Problem. War die Grundausbhildung HEP, gilt das oben Gesagte.
      Also da geh ich nicht ganz mit. Der Heilpädagoge ist ein eigenständiger Beruf und kann/sollte nicht an der Vorbildung fest gemacht werden. Da ich auch nicht zwingend den Erzieher oder Heilerzieungspfleger benötige um ein staatlich anerkannter Heilpädagoge zu werden. Es ist hier ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, welche Voraussetzungen ich mitbringen muss um diesen Abschluss zu erwerben. Genauso wie man ja in Brandenburg einen sozialpflege Assistent machen kann um den Erzieher zu erwerben aber nicht jeder staatlich anerkannte Erzieher ihn haben muss. Und trotzdem ist er kein wenig guter Erzieher als der der den Sozialassisten hat. Es sollte kein staatlich anerkannter Beruf nach der Vorbildung beurteilt werden.

      Um nochmal auf die Ausbildung zu kommen, kann ich mit gutem Gewissen sagen, sie ähnelt sich wirklich stark. Ich habe meine Hefter mit den einer Kollegin verglichen, 80% Übereinstimmung. Aber ich kann ihrer Argumentation folgen und wer sich nicht den Spaß gemacht hat mal Hefter zu vergleichen wird auch an dieser Meinung festhalten . Ich war der 1te Jahrgang als die lernfelder eingeführt wurden, also Versuchskarnickel, vielleicht liegt es auch daran und es hat sich wesentlich was geändert

      Mit dem Betreuungsschlüssel, meinte ich, dass er ja für die regelgruppen grade sinkt und ich das Gefühl habe, dass man die Integrationsgruppe vergessen hat. Dort müsste er doch eigentlich für die regelkinder ebenfalls sinken ?

      Ich hätte da noch eine Frage, diese habe ich bereits im persönlichen Gesprächen auch Herrn lüttmann mitgegeben. Aber vielleicht kann man auch hier noch mal drüber diskutieren.

      Laut mbsj sollen in Integrationsgruppe 2 Pädagogen + Zivi (Hilfskraft) sein. Durch den Wegfall der Wehrpflicht gibt es ja nun nicht mehr soviele Zivis. Also schwierig für die Einrichtungen Hilfskräfte zu finden die sie nicht hoch bezahlt werden. fsjler gibt es ja auch nicht so viele Kann man hier nicht Möglichkeit schaffen? Z.b statt Zivi sozialassiten einzusetzen die aber wie das normale Personal zu einen gewissen Prozentsatz ebenfalls vom Bund getragen werden? Oder ist das bereits möglich und viele Träger wissen es nicht?

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        #4
        Achso und machen wir uns nichts vor es gibt genügend Kinder in Regelkitas die den erhöhten Förderbedarf haben. Er steht nur nicht auf dem Papier weil Eltern keine Anträge stellen oder Anträge abgelehnt werden weil keine Plätze da sind

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