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Kita-Kind wird bei Grundschulanmeldung getestet?

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    Kita-Kind wird bei Grundschulanmeldung getestet?

    Lieber Herr Diskowski,

    ich habe eine Frage. Es handelt sich um ein Test bei der Grundschulanmeldung.

    Anwesend war die Direktorin und vermutlich der Klassenlehrer.

    Es wurde sich nicht vorgestellt seitens der o.g. Es ging gleich los, dass das Kind sich vorstellen musste vor Fremden.

    Es sollte seinen Namen schreiben. Geometrische Figuren bestimmen u.a. zum Rechteck sollte es noch sagen, wie man es noch nennen kann.. (Quadrat, etc.).

    Es wurde dann mit zwei Würfeln gewürfelt und das Kind sollte die gewürfelten Zahlen benennen und zusammenrechnen. Danach kam ein dritter Würfel hinzu, wo ebenfalls dann zusammengerechnet werden sollte. Das Kind musste sein Geburtstag benennen und schreiben.

    Mal abgesehen, dass einige Kinder erst 5 Jahre sind, empfinde ichdiesen Test unmöglich seitens der Schule! Wie sehen Sie das?? Ist das so korrekt. Ich meine, die Kinder sollen ja in der Schule lernen und in der Kita spielerische Erfahrungen machen....

    VG

    Janamike

    #2
    Liebe Janamike,

    ein Test zur Aufnahme in die Grundschule ist nicht vorgesehen.

    Es gibt die Untersuchung beim Gesundheitsamt, die kein "Schulreifetest" ist; sondern § 4 Abs. 5 Grundschulverordnung bestimmt:

    "Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung."



    Auch an der Schule wird kein "Schulreifetest" durchgeführt, weil man davon ausgeht, dass grundsätzlich ALLE Kinder zum vorgesehenen Zeitpunkt eingeschult werden. Die Schule soll sich aber ein Bild über den Entwicklungsstand des Kindes machen, damit sie im Unterricht bestmöglich am Wissen und Können des Kindes anknüpfen kann. Die Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung geben den Schulen deshalb zur Anmeldung und Aufnahme in Ziffer 4 Abs. 2 vor:

    "(2) Ein Mitglied der Schulleitung oder eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft führen mit dem Kind und den Eltern ein Gespräch und verschaffen sich einen Eindruck über den Entwicklungsstand des Kindes. Das Gespräch ist zu dokumentieren."

    Sie sehen also, es geht um Beratung der Eltern und um ein GESPRÄCH mit dem Kind und mit den Eltern. Zudem handelt es sich um ein GEGENSEITIGES Kennenlernen, bei dem nicht nur die Regeln der Höflichkeit, sondern auch der Zweck des Gesprächs natürlich verlangt, dass sich die Schulleitung und die Lehrkraft vorstellen. In keinem Fall sollte aber der Eindruck entstehen, hier würde jetzt das Kind (oder die Eltern) geprüft.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Ach so,

      ein Test zur Aufnahme in die Grundschule ist nicht vorgesehen? Ich dachte immer, dass es ein Pflicht ist.
      Viele Grüsse,[br]Paqua

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        #4
        Ja das hat man noch von früher so im Kopf.

        Grundsätzlich gilt heute, dass es Aufgabe der Schule ist, KINDFÄHIG zu sein und nicht die Aufgabe des Kindes SCHULFÄHIG zu sein.

        Das ist ja auch der Grundgedanke der Inklusion und der Individualisierung des Lernens. Die Pädagogik weiß seit vielen Jahren, dass die Idee - alle Kinder einer Klasse oder einer Kita-Gruppe lernen zur selben Zeit dasselbe - ein sehr grundsätzlicher Irrtum ist.

        Daher hat es sich die Schule zur Aufgabe gemacht, den jeweiligen Entwicklungs- und Lernstand des Kindes zu erkunden, um bestmöglich hieran anzusetzen. Das erfolgt z.B. durch die "Individuelle Lernstandsanalyse" http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b2.c.516594.de

        Einen hervorragenden Einblick in dieses veränderte Verständnis des Übergangs gibt der "Gemeinsame Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule - GOrBiKs" http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.202380.de
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Schönen Dank Herr Diskowski für ausführliche Erklärung.
          Viele Grüsse,[br]Paqua

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            #6
            Ach so,

            ein Test zur Aufnahme in die Grundschule ist nicht vorgesehen? Ich dachte immer, dass es ein Pflicht ist.
            Meinen Beitrag möchte ich noch ergänzen um den Hinweis, dass das Gesundheitsamt ausschließlich die Aufgabe hat, die gesundheitliche Schuleignung festzustellen. Ärzte sind i.d.R. weder kompetent noch sind sie damit beauftragt eine Lernprognose zu entwickeln.

            Das Gespräch in der Schule ist ebenfalls kein Test, sondern dient dem ggs. Kennenlernen. Dass hierbei vielleicht auch die Frage einer möglichen Zurückstellung von den Eltern oder von Schulseite thematisiert wird, macht dieses Gespräch keinesfalls zu einem allgemeinen Aufnahmetest.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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