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Kinder mit förderbedarf

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    Kinder mit förderbedarf

    Hallo

    Ich arbeite erst seit kurzem im Land Brandenburg und war vorher in berlin 14 Jahre als Erzieher.

    Ich war doch recht erschrocken über die Unterschiede

    Am kuriosesten finde ich das miT dem förderbedarf der kinder was mir auch bisher keiner ausreichend beantworten kann.

    Aus Berlin kenne ich das so das es integrationserzieher gibt diese arbeiten zusätzlich in den Gruppen und kümmern sich da vorrangig um die integrationskinder

    Diese habe je nach Begutachtung vom spz einen erhöhten oder einen wesentlich erHöhen förderbedarf

    Erhöht sind je Kind 0.25 erzieherstellen und wesentlich erHöhe 0.5 erzieherstellen. Hier wurde mir nun erklärt das die Kinder nach Feststellung möglichst in spezielle integrationseinrichtungen sollen oder es kommt 1 mal im der Woche jemand für 1 Stunde und"fördert" das betreffende Kind . Ich kann mir das alles schwer vorstellen die kinder müssen doch täglich gefördert werden und nicht nur 1 mal in der Woche für eine stunde?

    Und wie werden diese Kinder dann in der kita in den personalschlüssel eingerechnet wenn sie nicht in einer integrationskinder sind.

    Es gibt hier leider ein paar Dinge die mich sehr erstaunen das es das noch gibt ist das in ganz Brandenburg so oder will man mir da ein x vor ein u machen?

    Freue mich auf eine Antwort

    Vielen dank schon einmal im voraus

    #2
    Hier wurde mir nun erklärt das die Kinder nach Feststellung möglichst in spezielle integrationseinrichtungen sollen oder es kommt 1 mal im der Woche jemand für 1 Stunde und"fördert" das betreffende Kind . Ich kann mir das alles schwer vorstellen die kinder müssen doch täglich gefördert werden und nicht nur 1 mal in der Woche für eine stunde?

    Und wie werden diese Kinder dann in der kita in den personalschlüssel eingerechnet wenn sie nicht in einer integrationskinder sind.

    Es gibt hier leider ein paar Dinge die mich sehr erstaunen das es das noch gibt ist das in ganz Brandenburg so oder will man mir da ein x vor ein u machen?
    Sehr geehrte Anni,

    zum Grundsatz: der Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder mit einer körperlichen und geistigen Behinderung ist ein bundesrechtlich bestimmter Individualanspruch; also ein Anspruch des einzelnen Kindes auf eine seiner Eingschränkung entsprechenden Hilfe. Wie dies in den Ländern und Städten in Deutschland umgesetzt wird (insbe. wenn dies mit Kitabetreuung verbunden ist), ist dann durchaus unterschiedlich. Zuständig für die Umsetzung sind nämlich die örtlichen Träger der Sozialhilfe, also in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte und in Berlin, die Stadt Berlin.

    Im KitaG (oder der Personalverordnung) in Brandenburg gibt es keine Bestimmung für zusätzliches Personal für die Betreuung von Kindern mit Behinderung, weil der zusätzliche Bedarf (in Art und Weise und Menge) INDIVIDUELL vom örtl. Träger (s.o.) festgestellt und zugemessen werden muss. (§ 16 Abs. 1 Satz e KitaG: "Erfolgt eine Unterbringung grundsätzlich oder in ihrem zeitlichen oder qualitativen Umfang aufgrund der §§ 27, 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder der §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, so trägt der nach diesen Vorschriften Verpflichtete die hierdurch entstehenden Mehrkosten. ")

    Das ist aus meiner Sicht eine durchaus sinnvolle Regelung, weil schon die Alltagserfahrung zeigt, dass es höchtst unterschiedlich ist, WELCHE ART von Hilfe und in WELCHEN UMFANG Hilfe geleistet werden muss. Insofern ist es schwierig, wenn Sie von "den Kindern" sprechen. Für ein Kind muss vielleicht nur der Rolli geschoben werden; ein anderes Kind braucht viel Unterstützung beim Begreifen der Welt; ein drittes kommt weitgehend allein zurecht, ist aber sehr empfindlich gegen Lärm und Unruhe ......) Deswegen muss das Sozialamt den Einzelfall betrachten.

    Dass es in der Praxis der Feststellung und HIlfegewährung allerdings Umsetzungsprobleme gibt, ist leider auch richtig.

    Praktisch soll es also so funktionieren, dass Eltern den Hilfebedarf eines Kindes feststellen lassen; das Sozialamt gewährt z.B. eine personelle Unterstützung und diese kommt in Abstimmung mit der Kita zu den vereinbarten Zeiten in die Einrichtung.

    Der SONDERFALL sollte die Unterbringung in einer I-Kita ("Integrationskita") sein, weil das Kind möglichst in seinem gewohnten Lebensumfeld bleiben soll, also nur in eine besondere Kita gehen soll, wenn in der Regelkita seinem Hilfebedarf nicht entsprochen werden kann. Diese sog. "Integrationskitas" haben eine besondere Finanzierungs- und Leistungsvereinbarung mit dem örtlichen Sozialamt; sie sind also Regelkita UND Einrichtung der Eingliederungshilfe.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Vielen dank für die ausführliche Erklärung

      Es ist richtig das man auf die Einzelfälle schauen sollte

      Ich denke aber das es auf dem Gebiet noch einige Verbesserungen im Land Brandenburg gibt.

      Denn wie schon gesagt ich denke das kinder mit entwicklungsverzögerungen oder motorischen oder sprachlichen Schwierigkeiten können und sollen meiner Meinung nach in einer regelkita betreut werden aber sie brauchen eben doch für eine gewisse Zeit eine etwas intensivere Betreuung und Förderung und zwar täglich über den gesamten tagesablauf in der einrichtung und das durch zusätzlich geschultes Personal .

      Wie gesagt da finde ich es in berlin schon sehr gut das such ein integrationserzieher um 4 Kinder mit erhöhtem oder eben um 2 kinder mit wesentlich erhöhtem bedarf kümmert mit alleEM was dazu gehört und das in einer regelgruppe wo je nach alter ca.8 bis 11 kinder auch mit einer Erzieherin sind. Also 2 Kollegen mit ca. 10- 14 kinder.

      Dennoch wie gesagt vielen dank für die Info und ich muss mich einfach weiter mit den Bedingungen und Voraussetzungen im Land Brandenburg vertraut machen

      Danke

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        #4
        Hallo, ich bin Heilpädagogin und arbeite in einer Integrationskita. Ich kämpfe schon seit Jahren um die Anerkennung von Heilpädagogen in Regelkitas. Ich habe mich schon mehrmals an das Landes Jugendamt gewendet und bin leider nur auf Taube Ohren gestoßen

        Ich finde das System in Brandenburg sehr überholungsbedürftig. Auch die Einstufung der Integrationskinder kommt nicht an den realen Bedarf ran, da diese sie nach Pflegestufen einstufen. Da die Kita keine reine Pflegeeinrichtungen ist sondern eine Bildungseinrichtung kann man den Kindern die ja auf Grund unterschiedlichster Problem ihren Stautus haben nicht gerecht werden beispielsweise sprachlich, versteht vielleicht kein Wort, hat aber nur die geringste Einstufung weil es keine Pflege benötigt. Aber im Kitaalltag benötigt solch ein Kind eine intensive Betreuung und anfangs fast 1 zu 1 ... aber da kann man mit dem Jugendamt reden wie man will. Schrecklich...

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          #5
          Hallo Fritzi,

          das sind aus meiner Sicht zwei Themen, die nicht identisch sind.

          Hallo, ich bin Heilpädagogin und arbeite in einer Integrationskita. Ich kämpfe schon seit Jahren um die Anerkennung von Heilpädagogen in Regelkitas. Ich habe mich schon mehrmals an das Landes Jugendamt gewendet und bin leider nur auf Taube Ohren gestoßen

          Ich finde das System in Brandenburg sehr überholungsbedürftig.
          Hierzu gibt es einen anderen Beitrag ("Personalverordnung"), in dem wir diese Frage behandeln können. https://kita-brandenburg-forum.de/fo...-kita-gctid835

          Auch die Einstufung der Integrationskinder kommt nicht an den realen Bedarf ran, da diese sie nach Pflegestufen einstufen. Da die Kita keine reine Pflegeeinrichtungen ist sondern eine Bildungseinrichtung kann man den Kindern die ja auf Grund unterschiedlichster Problem ihren Stautus haben nicht gerecht werden beispielsweise sprachlich, versteht vielleicht kein Wort, hat aber nur die geringste Einstufung weil es keine Pflege benötigt. Aber im Kitaalltag benötigt solch ein Kind eine intensive Betreuung und anfangs fast 1 zu 1 ... aber da kann man mit dem Jugendamt reden wie man will. Schrecklich...
          Hier gibt es m.E.ein Missverständnis. Wenn Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf in der Kita betreut werden sollen, dann ist für die Finanzierung der zusätzlichen Ressourcen (Personal, sächliche Ausstattung..) entweder das Jugendamt (bei seelischer Behinderung oder Erziehungshilfebedarf) oder das Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung). Die gesetzlichen Regelungen finden sich im § 12 Abs.2 und § 16 Abs. 1 KitaG http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.363000.de Diese Regelung folgt dem bundesgesetzlich bestimmten Individualanspruch des Kindes auf Eingliederungshilfe ..... Solche Individualansprüche und die jeweils erforderliche Hilfen müssen jeweils im Einzelfall festgestellt werden, weil es höchst unterschiedlich sein kann, was ein Kind braucht. Eine Pauschalregelung (z.B. "für jedes Kind mit Hilfebedarf gibt es eine 1/4 Stelle") kann in dem einen Fall zu wenig, im anderen Fall zu viel und im dritten Fall die falsche Hilfe sein. Deshalb Individualanspruch!

          Mit den Pflegestufen hat das nichts zu tun. Wenn Ihnen das irgendwo begegnet ist, wäre es nett, wenn Sie nochmal genauer beschreiben, was vom wem festgestellt und eingestuft wurde.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Das mit den Pflegestufen wurde mir vom örtlichen Jugendamt erklärt, dass daran der Bedarf/Einstufung der Förderbedarfes gemessen wird. Weil ich konkret nachgefragt habe wie diese zu den unrealen Einstufungen kommen.

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              #7
              Das Jugendamt ist zuständig für die zusätzliche Förderung von Kindern mit einer seelischen Behinderung oder bei einem Erziehungshilfebedarf. Was die zu Pflegestufen im Zusammenhang mit einem besonderen Förderbedarf in Kitas aussagen wollen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht weiß dazu ein anderes Forumsmitglied Erhellendes mitzuteilen.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #8
                Ich hab nochmal kurze Rücksprache mit meiner Kollegin gehalten. Die Dame ist nicht vom Jugendamt sondern vom Sozialamt die arbeiten aber zusammen und entscheiden. Die beiden Damen waren in unserer Einrichtung und da haben wir nachgefragt wie sie einstufen. Und das ist wirklich so, dass es nach Pflegestufen geht. Sehr unrealistisch

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                  #9
                  Es bleibt mir weiterhin unklar: Pflegestufen sind Eingruppierungen für Leistungen der Pflegeversicherung. Hierfür ist m.W. der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Jugendamt und Sozialamt sind zuständig für Leistungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.

                  Wieso die für Pflegeleistungen eigentlich unzuständigen Sozial- und Jugendamtsmitarbeiterinnen Pflegestufen feststellen - und wie sich das zu ihrer Kernaufgabe, die Feststellung eines zusätzlichen Förder- oder Eingliederungshilfebedarfs, verhält ....rätselhaft. Liest hier vielleicht ein Eingeweihter mit, der helfen könnte, die Sache aufzuklären.
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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                    #10
                    Es gibt den ICF-CY. Dank meiner Fortbildung habe ich ihn kennenlernen dürfen. Dieses wäre der richtige Weg um den Hilfebedarf zu bestimmen. Ich hoffe, dass es bald an den zuständigen Stellen ankommt.

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                      #11
                      Danke für den Hinweis auf diese Checklisten. Näheres dazu findet sich z.B. hier: http://www.dgspj.de/service/icf-cy/

                      Ich gehe davon aus, dass sie nur durch sehr trainierte und erfahrende Diagnostiker angewendet werden:

                      - Die zur Erläuterung verwendeten Beschreibungen wie z.B. "angemessen" sind in hohem Maß unbestimmt und brauchen ein gemeinsames Verständnis, was denn in welchem Alter als angemessen anzusehen ist.

                      - Auch sind die Beoachtungsdimension wenig konkretisiert. Z.B. "Kommunizieren als Empfänger gesprochener Mitteilungen" wird erläutert durch "Die wörtliche und übertragene Bedeutung von gesprochenen Mitteilungen zu erfassen, wie verstehen, ob eine Aussage eine Tatsache behauptet oder sie eine idiomatische Wendung ist, wie auf gesprochene Mitteilungen reagieren und sie verstehen" (hier ist offenbar noch redaktionelle Feinarbeit nötig) Angesichts der beurteilten Altersspanne von 0 bis 3 Jahre lässt das Instrument in dieser Form einen sehr breiten Spielraum.

                      Ich vermute in dieser Form dient es dazu die Beobachtungs- und Beurteilungsdimensionen zu bestimmen - und ist nicht schon selber ein Beobachtungsinstrument.

                      Noch eine Frage: Damit ist aber noch nicht der Bezug zu den Pflegestufen erklärt, oder?
                      Es grüßt freundlich
                      Detlef Diskowski

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                        #12
                        Nein. Es ist in der Tat so, dass man sich anlehnend an den Pflegestufen orientiert. Ich hatte diese Woche wieder ein Gespräch mit einer Kollegin aus einer anderen Kita, die es ebenfalls nicht nachvollziehen kann. Ich sehe hier starken Handlungsbedarf.

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