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Kindgerechte Betreuung in der Krippe U3

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    Kindgerechte Betreuung in der Krippe U3

    Hallo,

    ich bin selbst Erzieherin in Brandenburg und gewöhne gerade mein zweites Kind in der Kita ein.

    Zur Situation der Gruppe. Momnetan betreut eine Erzieherin in Teilzeit 8 Kinder. 3 Kinder sind gerade 1 Jahr geworden. 2 Kinder werden anfang nächsten Jahres 2 Jahre alt und 3 Kinder sind 1 1/2 Jahre alt. Alle Kinder sind ab Januar mit mehr als 6h Betreuungszeit in der Einrichtung.

    Das führt dazu, dass die Kinder täglich bis 9 Uhr in den Offenen Räumen der Kita betreut werden. Dort wuseln insgesamt 60 Kinder durch 3 Räume.

    Meiner Beobachtung nach können die Erzieher ihrer Aufsichtspflich hier nicht nachkommen, nicht nur, weil sich hier massig verschluckbare Kleinteile befinden...

    Ausserdem werden die Kleinen des Öfteren, je nach Dienstplangestaltung, zum Schlafen in die große Gruppe verteilt, obwohl ein seperater Schlafraum für die Krippenkinder existiert. Die Kinder haben demnach keine Regelmäßigkeit, da sie ja ständig woanders schlafen und auch ständig einen Wechsel der Bezugserzieher verkraften müssen...

    Hier kommt die Kita ihrem Konzept nicht nach. Im Konzept ist die Betreuung der Krippe anders festgelegt. Und man merkt den Keinen auch an, dass sie mit dieser Situation überfordert sind...

    Welche Möglichkeiten als Eltern haben wir, ausser mit der Leitung zu sprechen, die dieses Problem im übrigen vor kurzem, durch eine plötzliche Umstrukturierung der Gesamten Kita, ohne Beteiligung des Kitaausschusses, erst verursacht hat. Bisher blieben Gespräche mit ihr erfolglos.

    Ich habe Angst vor dem Tag, an dem ich mein Kind den ganzen Tag dort lassen muss, um wieder meiner Arbeit nachzugehen, weil ich weiss, dass es für ihn keine Möglichkeit gibt, sich von den großen Kindern zurückzuziehen oder seinem Schlafbedürfnis nachzukommen...

    #2
    Hallo Forennutzerin,

    das klingt wirklich nicht gut, was Sie da beschreiben.

    Fangen wir mal bei der Personalausstattung an:

    Momentan betreut eine Erzieherin in Teilzeit 8 Kinder. 3 Kinder sind gerade 1 Jahr geworden. 2 Kinder werden anfang nächsten Jahres 2 Jahre alt und 3 Kinder sind 1 1/2 Jahre alt. Alle Kinder sind ab Januar mit mehr als 6h Betreuungszeit in der Einrichtung.
    Als Fachfrau kennen Sie den Personalschlüssel, der hier für alle nachvollziehbar dargestellt ist. http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...rechner_mbjs_d

    Danach müssten 1,6 Stellen (also 1,6 - 40Std.Kräfte) für die 8 Kinder beschäftigt werden und nicht nur eine Teilzeitkraft. Entweder die Stellen sind nicht besetzt oder sind an anderer Stelle in der Kita eingesetzt. Hierüber sollten Sie auf definitive Aussagen der Leiterin - und wenn die das nicht hinreichend erklärt - vom Träger bestehen.

    Das führt dazu, dass die Kinder täglich bis 9 Uhr in den Offenen Räumen der Kita betreut werden. Dort wuseln insgesamt 60 Kinder durch 3 Räume.
    Eine offene Gruppenarbeit ist ein gutes aber anspruchsvolles Organisationsprinzip. Es verlangt eine hohe Professionalität von den Fachkräften; dann bietet es für die pädagogische Arbeit einen sehr guten Rahmen. Es ist kein Organisationsprinzip zur Überdeckung von Personalenpässen oder wenn es nicht konzeptionell gut geplant ist. Wer´s nicht kann, sollte die Finger davon lassen.

    Grundsätzlich habe ich aber erhebliche Zweifel, ob eine offene Gruppenstruktur für die von Ihnen angesprochene Altersstruktur ein angemessener Rahmen ist. Mein Kind würde ich allenfalls in einer offenen Gruppenstruktur lassen, wenn ich von der sehr hohen fachlichen Kompetenz der Erzieher*innen überzeugt wäre.

    Welche Möglichkeiten als Eltern haben wir, ausser mit der Leitung zu sprechen, die dieses Problem im übrigen vor kurzem, durch eine plötzliche Umstrukturierung der Gesamten Kita, ohne Beteiligung des Kitaausschusses, erst verursacht hat. Bisher blieben Gespräche mit ihr erfolglos.
    Sie haben alle Möglichkeiten! Kitas gibt es nur, weil Sie und andere Eltern Ihre Kinder in die Obhut der Fachkräfte geben. Die Erzieher*innen haben dort nur einen Arbeitsplatz, weil Sie den Betreuungsvertrag unterschrieben haben. Das muss man vielleicht manchmal laut sagen. Den Ausdruck für diese wichtige Stellung der Eltern findet sich in Abschnitt 2 KitaG "Beteiligungen". http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.363000.de

    Wenn die Leiterin für Ihre Sorgen und Fragen kein Ohr oder kein Verständnis hat -Sie aber nicht beruhigt sind-, sollten Sie beim Träger der Einrichtung vorsprechen. Mit dem Träger haben Sie den Betreuungsvertrag; dieser ist verantwortlich für die Einhaltung des Vertrages und für den gesetzmäßigen Betrieb der Einrichtung.

    Sollte auch dies erfolglos bleiben, sollten Sie sich an das örtliche Jugendamt beim Landkreis wenden. Der Rechtsanspruch des Kindes richtet sich gegen das Jugendamt und dies ist dafür verantwortlich, dass dies in fachlich angemessener und rechtmäßiger Art erfolgt. Wenn die von Ihnen dargestellten Zustände zutreffen, wird das Jugendamt von den entsprechenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen wissen.

    Ich habe Angst vor dem Tag, an dem ich mein Kind den ganzen Tag dort lassen muss, um wieder meiner Arbeit nachzugehen, weil ich weiss, dass es für ihn keine Möglichkeit gibt, sich von den großen Kindern zurückzuziehen oder seinem Schlafbedürfnis nachzukommen..
    Das kann ich gut verstehen, und wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Beobachtungen nicht nur einzelne Ausreißer waren, dann ist es gut und notwendig, wenn Sie die o.g. Schritte gehen. Ich hoffe für die Kita, für Sie und vor allem für Ihr Kind, dass das Dargestellte keine Dauersituation ist ... in jedem Fall aber nicht bleibt.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Hallo Herr Diskowski,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Morgen abend wird es eine Elternvertretersitzung in der Einrichtung geben. Dort werden wir unser anliegen morgen mit einigen Eltern vortragen.

      Hoffentlich haben wir Erfolg.

      Andernfalls werden wir genau die Schritte gehen, die sie mir eben bestätigt haben. Erst zum Träger, der in diesem Fall die Gemeinde ist, und wenn das nichts hilft, dann ist das Jugendamt unser nächster Anlaufpunkt.

      Vielen Dank nochmal.

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        #4
        Ich drücke Ihnen die Daumen;

        und bleiben Sie freundlich-sachlich aber hartnäckig; es geht schließlich um die Kleinsten.

        Als Fachfrau wissen Sie das, aber zur Erklärung für andere Forumsteilnehmer zur Information und zum besseren Verständnis:

        Die gesetzlich bestimmte Personalausstattung (in diesem Fall 1,6 Stellen) bedeutet nicht dass die diesen 1,6 Stellen entsprechenden Personen immer anwesend sein müssen. Es handelt sich hierbei um eine rechnerische Personalzumessung. Die Stellen müssen besetzt sein und mit diesen Stellen muss die Öffnungszeit der Kita abgedeckt werden. Mit Krankheit, Urlaub, Fortbildung, Vor- und Nachbereitung, Dienstbesprechungen und Elterngesprächen... sind gut 25% der Arbeitskraft gebunden - stehen also nicht täglich für die Arbeit mit den Kindern zur Verfügung.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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