Guten Tag, ich bin Einzelfallhelfer ( Schulbegleiter) und betreue ein Kind mit körperlicher Einschränkung an einem Gymnasium. BIn ich als Einzelfallhelfer verpflichtet mit auf Klassenfahrt zu fahren? Ich selber traue es mir nicht zu 24/7 ein Kind in einem Ort der über 3 Stunden von meinem Zuhause auf Klassenfahrt ist zu betreuen. Ich habe einfach Angst das im Ernstfall etwas passiert und ich dann zur rechenschafft gezogen werde. Mein Schüler hatte sich nämlich in der Vergangenheit als noch ein anderer Einzelfallhelfer an seiner Seite war mal das Bein gebrochen,ist reisekrank usw. Meine Cheffin meinte ich müsse da nicht mitfahren wenn ich mir das nicht zutraue. Der Schulleiter will aber mit biegen und brechen das ich unbedingt mitkomme.Die Eltern meines Schülers wollen auch das er mit auf Klassenfahrt kommt.Ist es meine Pflicht dort mitzufahren oder ist es eine Kannentscheidung?
Danke
Danke
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