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Einsatz von risikobetroffenem Personal und damit verbundene Fininzierung des Landkreises PM für die überbrückende Besetzung mit pädagogischen Fachkräften

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    Einsatz von risikobetroffenem Personal und damit verbundene Fininzierung des Landkreises PM für die überbrückende Besetzung mit pädagogischen Fachkräften

    Hallo Herr Diskowski,

    mit großem Interesse konnte ich leider erst jetzt den Online-Beitrag "Infektionsschutz in Kitas- Grundsätze..." verfolgen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Frage/Situation einbringen:
    Eine pädagogischeFachkraft mit ärztlich erbrachtem Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe kann und darf vorallem im Zuge der Pandemie nicht mit Publikumsverkehr (z.B. Eltern) und in der Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder zur Zeit tätig sein. Sie übernimmt Büro- und Orgatätigkeiten innerhalb der arbeitsvertraglichen festgesetzten Arbeitszeit.
    Im Gegensatz dazu steht das verständliche Fehlen der Fachkraft im pädagogischen Team. Die Einberechnung in den gesetzlich verankerten Personalschlüssel bleibt weiterhin bestehen, so dass das Gesamtteam die pädagogische Arbeit vorerst dauerhaft mitträgt. Meine Frage: Bietet der Landkreis PM eine Finanzierung zur Überbrückung dieser Situation, indem eine Vertretungseinstellung für die pädagogische Arbeit am Kind zur Verfügung gestellt wird.

    Mit freundlichem Gruß
    Hampiwoman

    #2
    Sehr geehrte Kollegin,
    Zitat von Hampiwoman Beitrag anzeigen
    Hallo Herr Diskowski, mit großem Interesse konnte ich leider erst jetzt den Online-Beitrag "Infektionsschutz in Kitas- Grundsätze..." verfolgen.
    Es freut mich, dass der Vortrag Ihr Interesse gefunden hat. ...und ich würde mich über weitere Rückmeldungen und auch Fragen oder Anregungen freuen. Es gibt auf Ihren Beitrag m.E. keine einfache Antwort
    und ich möchte mich daher der Frage schrittweise nähern, auch in der Hoffnung, dass andere Forennutzer sich an der Klärung beteiligen.

    Zitat von Hampiwoman Beitrag anzeigen
    Eine pädagogischeFachkraft mit ärztlich erbrachtem Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe kann und darf vorallem im Zuge der Pandemie nicht mit Publikumsverkehr (z.B. Eltern) und in der Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder zur Zeit tätig sein.
    Wer genau hat was festgestellt? M.E. könnte nur der Betriebsarzt feststellen, dass sie die Tätigkeit als Erzieherin in Zeiten der Pandemie nicht mehr ausüben kann.
    Sowieso nicht nachvollziehbar ist es für mich als medizinischen Laien, dass die Kollegin keinen Publikumsverkehr z.B. mit Eltern haben darf. Wenn das so wäre, dürfte sie z.B. auch nicht mehr einkaufen gehen ....und dürfte überhaupt nicht in die Kita kommen, weil dort - auch ohne Kontakt zu den Kindern und Eltern - Kontakte zu den anderen MitarbeiterInnen zustande kämen.
    Hier besteht also m.E. Klärungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes, der nicht aufgrund irgendeiner ärztlichen Bescheinung bestimmt wird. Die hiermit zusammenhängenden Fragen betreffen auch nicht mehr den Infektionsschutz, sondern m.E. den Arbeitsschutz und sind arbeitsrechtlicher Natur.

    Zitat von Hampiwoman Beitrag anzeigen
    Im Gegensatz dazu steht das verständliche Fehlen der Fachkraft im pädagogischen Team. Die Einberechnung in den gesetzlich verankerten Personalschlüssel bleibt weiterhin bestehen, so dass das Gesamtteam die pädagogische Arbeit vorerst dauerhaft mitträgt. Meine Frage: Bietet der Landkreis PM eine Finanzierung zur Überbrückung dieser Situation, indem eine Vertretungseinstellung für die pädagogische Arbeit am Kind zur Verfügung gestellt wird.
    Diese Frage wäre an den Landkreis zu richten. Ob und ab welchen Krankheitsausfällen zusätzliche Vertretungsmittel gezahlt werden, scheint mir aber eher grundsätzlicher Natur zu sein, und nicht schon beim Fehlen einzelner MitarbeiterInnen akut zu werden. Die Frage der Personalausstattung stellt sich vermutlich im Herbst/Winter und wird dann wohl im Bezug auf Öffnungs-/Betreuungszeiten zu diskutieren sein.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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