Während es in Brandenburg ein gutes und weitgehend bedarfsgerecht ausgebautes Angebot in Horten für Kinder im Grundschulalter gibt, wird bundesweit um dieses Thema noch heftig gerungen. Insbesondere die ungesicherten fachlichen Standards in den meisten Bundesländern werden als schwerwiegendes Problem benannt. Deshalb hat sich das Bundesjugendkuratorium zu dieser Frage geäußert.
(Die unrichtigen statistischen Angaben auf S. 2 müssen dabei ignoriert werden. Sie geben kein zutreffendes Bild der Lage ab und überschätzen massiv den erreichten Ausbaugrad.)
Pressemitteilung
Berlin, 05.09.2019
Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) benennt in dem Zwischenruf notwendige Rahmenbedingungen und Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Angebote der Ganztagsbetreuung gelingen kann.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen.
Das BJK wertet dies – angesichts von Betreuungslücken am Übergang von der Kita in die Grundschule – grundsätzlich als ein positives Signal. Allerdings ist die Diskussion um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ansicht des BJK nicht ausschließlich auf die Perspektive der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verkürzen.
Das BJK benennt in seinem Zwischenruf daher notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.
Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen müsse sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch kein bloßer Betreuungsanspruch wird, sondern damit gleichberechtigte Teilhabe, Entwicklung und Bildung von Kindern gewährleistet wird. Hierbei sind die Lebenslagen, Rechte, Interessen und pädagogischen Bedarfe der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken. Dies würde aus Sicht des BJK eine kindgerechte Gestaltung des Ganztags sicherstellen.
Der Zwischenruf steht auf http://www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Kontakt: Deutsches Jugendinstitut e. V.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Dr. Sonja Preißing und Anna Schweda
Tel: +49(0)89 62306 - 332 oder 353
E-Mail: <a href="mailto:bundesjugendkuratorium@dji.de">bundes jugendkuratorium@dji.de</a>
(Die unrichtigen statistischen Angaben auf S. 2 müssen dabei ignoriert werden. Sie geben kein zutreffendes Bild der Lage ab und überschätzen massiv den erreichten Ausbaugrad.)
Pressemitteilung
Berlin, 05.09.2019
Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) benennt in dem Zwischenruf notwendige Rahmenbedingungen und Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Angebote der Ganztagsbetreuung gelingen kann.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen.
Das BJK wertet dies – angesichts von Betreuungslücken am Übergang von der Kita in die Grundschule – grundsätzlich als ein positives Signal. Allerdings ist die Diskussion um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ansicht des BJK nicht ausschließlich auf die Perspektive der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verkürzen.
Das BJK benennt in seinem Zwischenruf daher notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.
Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen müsse sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch kein bloßer Betreuungsanspruch wird, sondern damit gleichberechtigte Teilhabe, Entwicklung und Bildung von Kindern gewährleistet wird. Hierbei sind die Lebenslagen, Rechte, Interessen und pädagogischen Bedarfe der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken. Dies würde aus Sicht des BJK eine kindgerechte Gestaltung des Ganztags sicherstellen.
Der Zwischenruf steht auf http://www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Kontakt: Deutsches Jugendinstitut e. V.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Dr. Sonja Preißing und Anna Schweda
Tel: +49(0)89 62306 - 332 oder 353
E-Mail: <a href="mailto:bundesjugendkuratorium@dji.de">bundes jugendkuratorium@dji.de</a>