Sehr geehrte ForenteilnehmerInnen,
mich erreichte kürzlich eine mündliche Anfrage, die ich gerne hier weitergebe und auch meine Antwort darauf.
Es wurde von Eltern bemängelt, dass eine Praktikantin (berufsbegleitend im 3. Ausbildungsjahr) alleine mit einigen Kindern die Kita verlassen hätte. Es stellte sich die Frage, wer zur Wahrnehmung welcher Aufgaben befugt sei.
Grundsätzlich: Es gibt keine allgemeine und abstrakte Regelung wer zu welcher Aufsichtsführung befugt ist!
Dies entscheidet einzig und allein die Kraft, der vom Träger die pädagogische Leitung der Einrichtung übertragen ist. Sie muss die Kompetenzen der betreffenden Person, das konkrete Vorhaben sowie die Anzahl und das Alter der Kinder einschätzen und entscheiden.
Der formale Status (ausgebildete Erzieherin, Praktikantin...) ist nur ein HINWEIS auf die Kompetenzen der betreffenden Person. Wir alle wissen, dass die tatsächlichen Fähigkeiten keineswegs in jedem Fall mit dem Status übereinstimmen müssen - aber auf die tatsächlichen Fähigkeiten kommt es an.
Die zuweilen auftretende Frage, "was muss ich tun, damit mir nichts passieren kann" kann nicht durch die Beachtung irgendeiner Regel beantwortet werden, sondern nur durch pädagogische Professionalität. Kein Richter weiß besser, wie pädagogisch verantwortlich gehandelt werden kann. Er wird sich im Schadensfall von der pädagogischen Fachkraft erklären lassen, wie sie sich verhalten hat, wie sie die Situation vorbereitet hat, wieso sie sich so entschieden hat ... Wie Prof. Hundmeyer in der DVD "Aufsichtspflicht in KiGa und Hort" an 34 Beispielen erläutert hat, "was pädagogisch nachvollziehbar gegründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein"!
Das ist keine Aufforderung zu leichtfertigem Handeln, sondern eine, die Begründung für pädagogisches Handeln (auch in der Aufsicht) nicht in Regeln und Vorschriften zu suchen, sondern in der eigenen pädagogischen Kompetenz. Wenn Pädagogik Regelanwendung wäre, bräuchte es sicher keine mehrjährige Ausbildung; dann wäre ErzieherIn ein Anlernberuf.
Übrigens: Die DVD wurde vom MBJS jeder Kita kostenlos zur Verfügung gestellt und sollte daher dort vorhanden sein: https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.359666.de Für Nach- und Mehrbestellung können Sie sich an AV1-Pädagogikfilme wenden; dort wird die DVD verkauft.(https://www.av1-shop.de/fuer-medienz...-und-hort?c=91)
mich erreichte kürzlich eine mündliche Anfrage, die ich gerne hier weitergebe und auch meine Antwort darauf.
Es wurde von Eltern bemängelt, dass eine Praktikantin (berufsbegleitend im 3. Ausbildungsjahr) alleine mit einigen Kindern die Kita verlassen hätte. Es stellte sich die Frage, wer zur Wahrnehmung welcher Aufgaben befugt sei.
Grundsätzlich: Es gibt keine allgemeine und abstrakte Regelung wer zu welcher Aufsichtsführung befugt ist!
Dies entscheidet einzig und allein die Kraft, der vom Träger die pädagogische Leitung der Einrichtung übertragen ist. Sie muss die Kompetenzen der betreffenden Person, das konkrete Vorhaben sowie die Anzahl und das Alter der Kinder einschätzen und entscheiden.
Der formale Status (ausgebildete Erzieherin, Praktikantin...) ist nur ein HINWEIS auf die Kompetenzen der betreffenden Person. Wir alle wissen, dass die tatsächlichen Fähigkeiten keineswegs in jedem Fall mit dem Status übereinstimmen müssen - aber auf die tatsächlichen Fähigkeiten kommt es an.
Die zuweilen auftretende Frage, "was muss ich tun, damit mir nichts passieren kann" kann nicht durch die Beachtung irgendeiner Regel beantwortet werden, sondern nur durch pädagogische Professionalität. Kein Richter weiß besser, wie pädagogisch verantwortlich gehandelt werden kann. Er wird sich im Schadensfall von der pädagogischen Fachkraft erklären lassen, wie sie sich verhalten hat, wie sie die Situation vorbereitet hat, wieso sie sich so entschieden hat ... Wie Prof. Hundmeyer in der DVD "Aufsichtspflicht in KiGa und Hort" an 34 Beispielen erläutert hat, "was pädagogisch nachvollziehbar gegründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein"!
Das ist keine Aufforderung zu leichtfertigem Handeln, sondern eine, die Begründung für pädagogisches Handeln (auch in der Aufsicht) nicht in Regeln und Vorschriften zu suchen, sondern in der eigenen pädagogischen Kompetenz. Wenn Pädagogik Regelanwendung wäre, bräuchte es sicher keine mehrjährige Ausbildung; dann wäre ErzieherIn ein Anlernberuf.
Übrigens: Die DVD wurde vom MBJS jeder Kita kostenlos zur Verfügung gestellt und sollte daher dort vorhanden sein: https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.359666.de Für Nach- und Mehrbestellung können Sie sich an AV1-Pädagogikfilme wenden; dort wird die DVD verkauft.(https://www.av1-shop.de/fuer-medienz...-und-hort?c=91)
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