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Eincremen als Sonnenschutz

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    Eincremen als Sonnenschutz

    Mich erreichten auch in diesem Jahr wieder Mails zu der Frage, ob es die Aufgabe der Kita sei, Kinder vor Ausflügen oder bevor sie in den Garten gehen mit einem Sonnenschutz einzucremen. Einrichtungen hätten dies abgelehnt, weil es nicht im Gesetz stände und weil die Erzieherinnen dazu keine Zeit hätten.

    Leider wurden diese Fragen nur per Mail und nicht im Forum gestellt. Obwohl ich mich sehr freuen würde, wenn solche Fragen in diesen Foren gepostet werden würden, denn dazu wurden sie ja eingerichtet .... will ich sie doch hier beantworten, weil mir das Thema im Interesse der Kinder als wichtig erscheint und weil mich die vorgebrachten Argumente sehr getroffen haben; die Frage wurde nämlich als "Rechtsfrage" gestellt: "Verpflichtet das KitaG die Einrichtungen die Kinder bei Sonnenbestrahlung einzucremen?"

    Antwort: Ausdrücklich steht das nicht im KitaG (wie man leicht nachlesen kann) - aber vom Sinn und Zweck der Regelungen selbstverständlich ja!

    1. Es muss etwas Grundsätzliches zu gesetzlichen Regelungen ausgesagt werden: Solche Regelungen müssen immer abstrakt gehalten werden, also auf verschiedene Situationen anwendbar sein. Wenn das KitaG konkrete Handlungsvorgaben für den Alltag machen würde, müsste es vermutlich 100 dicke Bände umfassen.

    1.1 Wenn Pädagogik sich in der Umsetzung von konkreten Handlungsaufforderungen (gesetzlicher oder sonstiger Art) erschöpfen würde, bräuchte man keine Fachkräfte, sondern nur Angelernte. Wer also von Gesetzten, vom Träger, von der Leitung ... konkrete Handlungsvorgaben erwartet und handlungsfähig zu sein, entwertet die eigene Professionalität.

    2. DIe (abstrakt) bestimmten Aufgaben des KitaG sind vor allem in § 1 und § 3 beschrieben. Danach ist die Erziehung, Bildung, Betreuung und VERSOREGUNG die Aufgabe der Kita und sie hat insbesondere z.B. "eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten". Versorgung wird (z.B. in der Wikipedia) bestimmt als "das Aufrechterhalten der Lebensgrundlagen für eine Person".

    2.1 Ebenso wie die Ernährung ist auch die Sorge für das sonstige leibliche Wohl der Kinder Teil des Versorgungsauftrags. Ebenso wie jede Erzieherin/jeder Erzieher also darauf achtet, dass die Kinder dem Wetter und ihrer konkreten Konstitution entsprechend gekleidet sind, gehört dazu zweifellos auch der Schutz der unbedeckten Haut vor zu viel Sonnenbesstrahlung - also das Eincremen. Wem die Folgen einer zu starken Sonnenbestrahlung nicht bekannt ist, kann sich vielfältig klug machen; hier z.B. http://www.medizinauskunft.de/artike...estrahlung.php. Für ErzieherInnen gehört dies zweifellos zu ihrem persönlichen wie fachlichen Grundwissen.

    3. Werden solche Aufgaben vernachlässigt, drängt sich der Eindruck auf, dass in dieser Einrichtung das Wohl der Kinder nicht gewährleistet ist. Damit steht die Erlaubnis zum Betrieb einer solchen EInrichtung (§ 45 SGB VIII) in Frage.

    Es handelt sich bei diesem Thema also nicht um etwas Beliebiges, sondern hier werden ernsthaft die Grundlagen des Betriebs solcher Einrichtungen in Frage gestellt.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    vielen Dank, dass Sie das Thema aufgreifen. Die Kitas in unserem Landkreis bemühen sich sehr, die Kinder vor der Sonne – entsprechend der Empfehlungen beispielsweise der Unfallkasse Brandenburg (!) und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung – zu schützen.

    Mich erreichen aber auch Eltern, die berichten, dass sich ihre Kita strikt weigert, die Kinder mit Sonnenschutzcreme (neben den anderen Maßnahmen) zu schützen. Ein Zitat aus dem Flyer einer Einrichtung: „Aus Gründen der Sicherheit, zur Vermeidung von Allergien und aus versicherungstechnischen Aspekten werden die Kinder in der Kita nicht von den Erziehern mit Sonnencreme eingecremt!“

    Obwohl die Eltern die Kita und den Träger aus der Haftung entbinden würden – so eine Mutter – blocken die Kita und der Träger den Wunsch der Eltern ab. Zum Teil mit falschen Fakten.

    Sehr wertvoll wäre deshalb eine verbindliche Aussage (keine Empfehlung!) der für Bildung (Kita) und Gesundheit verantwortlichen Ressorts auf Landesebene. Alle von uns gesammelten Argumente haben bisher nichts bewirkt. Die Eltern scheuen sich, sich beim Ministerium offen über die Kita zu beschweren, weil sie (bestimmt ist das unbegründet) Nachteile befürchten.

    Wie sollen wir, Träger, Einrichtungsleiter, Kitaerzieherinnen, ... und Gesundheitsförderer vorgehen, um eine verbindliche Aussage zu erhalten?

    Ihre Argumentation zur ernsthaften Notwendigkeit des Sonnenschutzes, insbesondere des Eincremens, finde ich sehr gut. Vielen Dank dafür!

    Mit freundlichen Grüßen

    Die Gesundheitsförderin

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      #3
      Sehr geehrte Gesundheitsförderin,

      die Regelungen des Gesundheitswesens kenne ich nicht so gut, um hier verbindlich Aussagen zu treffen, ob und wie solche Anweisungen für Kitas möglich wären.

      Ebenfalls ist eine allgemeine Dienstanweisung für die Kitas durch das für Jugend zuständige MBJS m.E. nicht möglich, da die Kitas selbstständig und daher i.d.R. nicht konkreten Weisungen unterworfen sind. Allerdings könnte das MBJS, dort das Ref. 22 Sachgebiet 2 die Frage der Gefährdung des Kindeswohls prüfen. Sollte festgestellt werden, dass das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, kommen Auflagen ...bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis in Frage. Allerdings setzt dies voraus, dass die entsprechende Einrichtung bekannt ist, damit eine Prüfung des Sachverhalts überhaupt erfolgen kann.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Sehr geehrter Herr Diskowski,

        Sie haben Recht: Es sollte keine klassische Dienstanweisung, sondern eher eine Klarstellung zum Thema Sonnenschutz und Kitagesetz sein, die vom MBJS erstellt wird. Das Gesundheitsressort im MASGF könnte man deshalb stärkend einbeziehen, weil dieses in den letzten Jahren gebeten hatte, dass Präventionsarbeit in den Einrichtungen durchgeführt wird. Eine kleine und in unserem Landkreis sehr gut angenommene Kampagne gibt es: „Wie Du Dich richtig vor der Sonne schützt“ (siehe im Netz: masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.345438.de?highlight=sonnenschutz; weitere gute Quellen zum Sonnenschutz sind u.a. die Unfallkasse Brandenburg, die Deutsche Krebshilfe und natürlich die BZGA).

        Ähnlich, wie Sie es schon geschrieben hatten, könnte der Inhalt eines solchen allgemeinen Schreibens folgender sein:

        Frage: „Verpflichtet das KitaG die Einrichtungen die Kinder bei Sonnenbestrahlung einzucremen? - Antwort: Ausdrücklich steht das nicht im KitaG (wie man leicht nachlesen kann) - aber vom Sinn und Zweck der Regelungen selbstverständlich ja!“ und „Werden solche Aufgaben vernachlässigt, drängt sich der Eindruck auf, dass in dieser Einrichtung das Wohl der Kinder nicht gewährleistet ist. Damit steht die Erlaubnis zum Betrieb einer solchen Einrichtung (§ 45 SGB VIII) in Frage. Es handelt sich bei diesem Thema also nicht um etwas Beliebiges, sondern hier werden ernsthaft die Grundlagen des Betriebs solcher Einrichtungen in Frage gestellt.“

        Wenn es diese Aussage vom MBJS (Ressort Bildung) in schriftlicher Form gäbe, könnten die Gesundheitsförderer des Landes – sollten sie von Trägern, Kitas oder Eltern angesprochen werden – diese weitergeben. Durch die eindeutige Klarheit zum „Ob?“ wäre ein konstruktives Arbeiten am „Wie?“ besser möglich. …Und, durch die im Land kommunizierten Aussagen des MBJS lassen sich Beschwerden oder gar Prüfungen zur Betriebserlaubnis bestimmt vermeiden.

        Was raten Sie meinen Kollegen in den anderen Landkreisen und mir?

        Ihnen für Ihre bisherigen Bemühungen herzlichen Dank und freundliche Grüße

        Die Gesundheitsförderin

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