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„KITASCHULEHORT: Kooperation im Schnittfeld „formeller“ und „informeller“ Bildung“

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    „KITASCHULEHORT: Kooperation im Schnittfeld „formeller“ und „informeller“ Bildung“

    Am 29.11.2018, 18:00 bis 19:30 bieten wir das nächste kostenlose Online Seminare für pädagogische Fachkräfte an.

    „KITASCHULEHORT: Kooperation im Schnittfeld „formeller“ und „informeller“ Bildung“ lautet das Thema.

    Heike Bloch, Kita- und Hortleiterin sowie Markus Althoff, ehemaliger Schulleiter der Evangelischen Grundschule am Hoffbauer Bildungscampus in Mahlow und Abteilungsleiter für Primarbildung bei der Hoffbauer gGmbH leiten durch das Webinar, beleuchten die rechtlichen und konzeptionellen Hintergründe und berichten über Kooperationserfahrungen aus der eigenen Praxis.

    Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte der untenstehenden Beschreibung. Über folgenden Link können Sie sich für das Online Seminar anmelden:

    Mit der edudip Webinar Software können Sie ganz einfach Online-Seminare erstellen und an interessanten Webinaren teilnehmen. Jetzt kostenlos registrieren!


    Beschreibung:

    Alle Expertinnen und Experten sind sich einig: Kooperation auf Augenhöhe sollte leitend sein für die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften in den unterschiedlichen Bereichen, die mit der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern betraut sind. Reibungs- und konfliktfrei ist diese Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Erziehern auf der einen und Lehrkräften auf der anderen Seite jedoch nicht immer, verbindlich verankert, geboten und da, wo sie gelingt, unbedingt lohnend aber auf jeden Fall. Nicht zuletzt liegt dies an den unterschiedlichen Akzenten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Schnittfeld zwischen „formeller“ und „informeller“ Bildung.

    Das Webinar KITASCHULEHORT: Kooperation im Schnittfeld „formeller“ und „informeller“ Bildung will den rechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine solche Zusammenarbeit auf den Grund gehen und fragt nach Bedingungen für eine gelingende Kooperation.

    Gefragt sind aber vor allem auch Ihre Erfahrungen. Lassen Sie sich einladen zu einem Austausch zur Kooperation von Fachkräften in der Begleitung von Kindern im Grundschulalter. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! Gern verteilen Sie die Einladung an andere Interessierte weiter.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Das Webinar "KITASCHULEHORT: Kooperation im Schnittfeld 'formeller' und 'informeller' Bildung" fand gestern ein lebhaftes Echo. Wir freuen uns über die aktive Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und können für uns sagen: Gerne wieder .

    Nach dem Webinar ist nicht am Ende der Gedanken. Genau dafür gibt es dieses Forum. Was immer Sie im Nachgang bewegt, kann hier eingebracht und in Forumsform weiter diskutiert werden. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zum eingebrachten Impuls zur Verfügung.

    Wir freuen uns auf ein Wiederlesen hier - und vielleicht ja auch Wiedersehen und -hören in einem nächsten Webinar.

    Herzliche Grüße,

    Markus Althoff & Heike Bloch

    Kommentar


      #3
      Im Webinar wurde problematisiert, dass Kinder mit einem besonderen Förderbedarf zwar eine Unterstützung in der Schule, nicht aber im Hort erhalten. Nun kann es sicherlich sein, dass in bestimmten Fällen die Förderung tatsächlich nur für den Schulunterricht, nicht aber für die anschließende Hortbetreuung erforderlich ist. Die zuweilen geäußerte Auffassung, dass Kinder im Grundschulalter grundsätzlich keinen Eingliederungshilfebedarf haben, ist nicht zutreffend. Allenfalls die Frage, ob es sich um eine privilegierte Leistung handelt, zu deren Kosten die Eltern nicht herangezogen werden, war in der Vergangenheit von Bedeutung. Mit der Einführung des § 17 Abs. 4 in das KitaG wurde diese Frage allerdings praktisch irrelevant. ("Eine Heranziehung zu den Kosten einer Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder im Grundschulalter nach §§ 53, 54 SGB XII erfolgt nicht, soweit diese Leistung der Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs gemäß § 1 dient. Hinsichtlich der Erstattung der den örtlichen Trägern der Sozialhilfe für die vorgenannten Leistungen entstandenen Kosten finden §§ 10 bis 15 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit der Maßgabe Anwendung, dass den örtlichen Trägern der Sozialhilfe die entstandenen Aufwendungen unabhängig von den individuellen kommunalen Anteilen unter Berücksichtigung einer Finanzierungsquote des Landes von 85 Prozent gegen

      Nachweis erstattet werden."
      )

      Kürzlich fand ich ein Urteil des Bundessozialgerichts das interessant ist:

      Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2018

      - B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R -

      Integrationshelfer für Nachmittagsbetreuung in Offener Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

      Inhalte des Nachmittagsangebot entscheiden für möglichen Anspruch gegen Sozialhilfeträger

      Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass behinderte Kinder gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme

      der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der

      Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben können.

      Die allerdings wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und

      Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen wurden.

      Bei Nachmittagsangebot zur Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung besteht Anspruch auf

      Kostenübernahme

      Entscheidend für die Abgrenzung der unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfen zur angemessenen

      Schulbildung und der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind die mit den Angeboten

      verfolgten Ziele. Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur

      Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese

      zumindest erleichtert.

      Kein Anspruch auf Kostenübernahme bei lediglich die Zeit überbrückendem Nachmittagsangebot

      Will das Nachmittagsangebot jedoch etwa durch gemeinsames Spielen lediglich die Zeit überbrücken, bis die Eltern sich wieder ihrer

      Kinder annehmen, hat es allenfalls mittelbar eine positive Auswirkung auf die Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. In

      diesem Fall kommt nur eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.

      Weitere Entscheidungen zu diesem Thema:

      Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers sind aus Mitteln der Jugend- oder Sozialhilfe zu erbringen

      (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.01.2014 [Aktenzeichen])

      Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

      (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2007 [Aktenzeichen])

      Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

      Schlagwörter: behindertes Kind | Betreuung | Ganztagsschule | Integrationshelfer

      Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst

      kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen,

      können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

      Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-

      urteile.de/Urteil26783

      © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2018

      Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Hinweise. Insbesondere das Urteil bringt noch einmal interessante Aspekte ins Spiel. Wir werden die Situationen der uns anvertrauten Kinder mit besonderen Bedarfen vor dem Hintergrund noch einmal beleuchten. - Das wäre vielleicht ja auch noch mal ein spannendes Thema für ein eigenes Webinar .

        Mit besten Grüßen,

        Markus Althoff

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