Sehr geehrter Herr Diskowski,
mit den ersten warmen Sonnenstrahlen in diesem Jahr ist auch das Thema Sonnencreme in unserer Kita wieder aktuell.
Bisher sollten die Kinder morgens bereits eingecremt gebracht werden (das ist auch immer noch so) und nachmittags wurden die Kinder von den Erziehern nachgecremt. Dazu sollte man für das Kind eine eigene Creme mitgeben.
Die Kita hat die Eltern nun über einen Aushang in den Garderoben wissen lassen, dass der Träger der Kita beschlossen hat, alle Kinder ab sofort mit einer von ihm gewählten Sonnencreme mit LSF 30 nachzucremen (Bild der entsprechenden Sonnencreme war dabei). Die Kenntnisnahme der Elterninfo musste mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Verlangt wird ein ärztliches Attest, wenn man möchte, dass sein Kind eine eigene (andere) Creme, z. B. wegen Allergien bekommt - wo bleibt da Partizipation der Eltern?
Gibt es für die Entscheidung des Trägers eine rechtliche Grundlage?
Welche Möglichkeit haben wir Eltern, gegen die Entscheidung des Trägers vorzugehen? Die Leiterin der Kita tut das Thema mit "Dienstanweisung" ab.
Mit freundlichen Grüßen
MIC
mit den ersten warmen Sonnenstrahlen in diesem Jahr ist auch das Thema Sonnencreme in unserer Kita wieder aktuell.
Bisher sollten die Kinder morgens bereits eingecremt gebracht werden (das ist auch immer noch so) und nachmittags wurden die Kinder von den Erziehern nachgecremt. Dazu sollte man für das Kind eine eigene Creme mitgeben.
Die Kita hat die Eltern nun über einen Aushang in den Garderoben wissen lassen, dass der Träger der Kita beschlossen hat, alle Kinder ab sofort mit einer von ihm gewählten Sonnencreme mit LSF 30 nachzucremen (Bild der entsprechenden Sonnencreme war dabei). Die Kenntnisnahme der Elterninfo musste mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Verlangt wird ein ärztliches Attest, wenn man möchte, dass sein Kind eine eigene (andere) Creme, z. B. wegen Allergien bekommt - wo bleibt da Partizipation der Eltern?
Gibt es für die Entscheidung des Trägers eine rechtliche Grundlage?
Welche Möglichkeit haben wir Eltern, gegen die Entscheidung des Trägers vorzugehen? Die Leiterin der Kita tut das Thema mit "Dienstanweisung" ab.
Mit freundlichen Grüßen
MIC
Kommentar