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Sonnencreme in der Kita

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    Sonnencreme in der Kita

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    mit den ersten warmen Sonnenstrahlen in diesem Jahr ist auch das Thema Sonnencreme in unserer Kita wieder aktuell.

    Bisher sollten die Kinder morgens bereits eingecremt gebracht werden (das ist auch immer noch so) und nachmittags wurden die Kinder von den Erziehern nachgecremt. Dazu sollte man für das Kind eine eigene Creme mitgeben.

    Die Kita hat die Eltern nun über einen Aushang in den Garderoben wissen lassen, dass der Träger der Kita beschlossen hat, alle Kinder ab sofort mit einer von ihm gewählten Sonnencreme mit LSF 30 nachzucremen (Bild der entsprechenden Sonnencreme war dabei). Die Kenntnisnahme der Elterninfo musste mit einer Unterschrift bestätigt werden.

    Verlangt wird ein ärztliches Attest, wenn man möchte, dass sein Kind eine eigene (andere) Creme, z. B. wegen Allergien bekommt - wo bleibt da Partizipation der Eltern?

    Gibt es für die Entscheidung des Trägers eine rechtliche Grundlage?

    Welche Möglichkeit haben wir Eltern, gegen die Entscheidung des Trägers vorzugehen? Die Leiterin der Kita tut das Thema mit "Dienstanweisung" ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    MIC

    #2
    Darf ich zuerst einmal fragen, was Sie an der Mitteilung des Trägers eigentlich stört?
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Im Allgemeinen stört mich, dass über die Köpfe der Eltern hinweg diese Entscheidung getroffen wird, ohne die Hintergründe dafür zu nennen (warum wurde diese Entscheidung getroffen, warum hat man sich für diese Creme entschieden?)

      Mich persönlich stört, dass ich für die Sonnencreme, die ich für mein Kind verwenden möchte (eine aufgrund von empfindlicher Haut vom Kinderarzt empfohlene, aber nicht verschreibungspflichtige Creme und höherem LSF als 30), ein Attest vom Arzt vorlegen muss. Für die Sonnencreme, die die Kita verwendet liegt ja auch kein ärztliches Attest vor...

      Kommentar


        #4
        Ich halte das für ein typisches Ergebnis, wenn Kita und Träger nicht mit den Eltern reden, nicht ihre Absichten klarmachen, keine Gründe erläutern und mit den Eltern nicht im Gespräch Lösungen für mögliche Differenzen zu finden. Dann gibt es Widerstand, Ärger, es wird nach den rechtlichen Grundlagen gefragt - wo es doch eigentlich um einen organisatorischen und pädagogischen Sachverhalt geht.

        Es ist also aus meiner Sicht sehr gut, dass Sie das thematisieren und ich würde mir wünschen, dass Träger und Kita weniger verkünden, sondern mehr erläutern und diskutieren! § 4 Abs. 2 Satz 1 KitaG bringt das m.E. schön auf den Punkt: "Die demokratische Erziehung der Kinder setzt die Beteiligung von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten, Erziehern und Erzieherinnen an allen wesentlichen Entscheidungen der Tagesstätten voraus und verlangt das demokratische Zusammenwirken aller Beteiligten."

        Aber zur Sache (wo ich aber auch auf Vermutungen angewiesen bin):

        ErzieherInnen sind leicht überfordert, wenn für jedes Kind eine andere Sonnencreme anzuwenden ist und daraus eine jeweils unterschiedliche Verweildauer in der Sonne folgt. Um das Problem in den Griff zu bekommen, hat der Träger eine einheitliche Sonnencreme besorgt und die ErzieherInnen angewiesen, damit die Kinder einzureiben.

        (Aus zwei Gründen ist der Träger/die Kita m.E. dafür zu loben:

        1. Er bekennt sich zu seinem Versorgungsauftrag und sieht, zurecht, das Eincremen der Kinder zum Sonnenschutz als Teil dieses Versorgungsauftrags an. Er verlangt nicht dass die Eltern die Creme mitbringen oder bezahlen.

        2. Im letzten und vorletzten Jahr soll es tatsächlich vorgekommen sein, dass Kitas das Eincremen NICHT als ihre Aufgabe angesehen haben. Das ist gesundheitsgefährdend und pädagogisch unprofessionell. https://kita-brandenburg-forum.de/fo...chutz-gctid398 Ihre Kita und dieser Träger sehen das ausdrücklich anders; und das ist gut so!

        Wenn Sie miteinander sprechen würden, könnte man über die Gründe der Trägeranweisung diskutieren und könnte sehen, ob es Möglichkeiten gibt, dem Wunsch von Eltern zu entsprechen. Allerdings möchte ich (als alter Praktiker) auch zu bedenken geben, dass nicht jedem einzelnen Elternwunsch immer entsprochen werden kann. Ich stelle mir die Situation auch schwierig vor, wenn die Erzieherin, bevor es in den Garten geht, die Fächer, die Beutel der Kinder daraufhin begutachtet, ob dort eine andere Sonnencreme vorhanden ist. .... Aber das ist eine der Fragen, die im gegenseitigen Respekt vor den Sichtweisen, Interessen und Handlungszwängen zu diskutieren sind. Wenn ErzieherInnen sehen, dass Eltern im Interesse ihres Kindes argumentieren und wenn Eltern erkennen, dass bei aller Berücksichtigung individueller Besonderheit, eine Kindergruppe zu bilden, erziehen, betreuen und versorgen ist, müsste es Möglichkeiten geben, eine Lösung zu finden mit der möglichst viele klar kommen.

        Schließlich wollen wir doch eine demokratische Erziehung unserer Kinder (s.o.), oder?
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Hinweis: In unserer Kita in öffentlicher Trägerschaft verhält sich dies ähnlich. Unabhängig von der Frage, ob hierzu noch ein weiterer Zuschuss vor Ort (50 Cent) zu leisten wäre oder dies über die Betriebskosten (im Elternbeitrag) enthalten sein müsste, wäre für mich die Frage aufgeworfen, ob aber bei einer solchen grundsätzlichen Entscheidung (eben außerhalb des Kitaausschusses) eine Abfrage hätte mehr Klarheit schaffen können. D.h. ein viel größeres Meinungsbild der Eltern abzufangen wäre. Es betrifft jedes Kind! Wir selbst haben uns sehr viele Gedanken über Verträglichkeit und Inhaltsstoffe gemacht und würden deshalb nie zu einer xMarke greifen. Dies dürfte aber aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen eher der Fall. D.h. der Versorgung/Fürsorgeauftrag steht dem Wunsch der körperlichen Unversehrtheit gegenüber. Aussagen z.B. aus Richtung Unfallkasse / DGUV gibt es hierzu nicht. Vielmehr wird eher dazu geraten, sich bei jedem Kind vorher die Hände zu waschen!* Verantwortungsvoll, aber richtig! Und ja, Sonnenschutz (nicht nur die Creme, sondern auch Beschattungen etc.) gehört zum Auftrag der Kita/Schule.

          *) Ggf. reicht oft eine Anleitung der Kinder vor Ort, soweit sie größer sind. Optionen gibt es bestimmt noch weitere.

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            #6
            Vielleicht helfen die Ausführungen aus einem örtlichen Gesundheitsamt weiter:https://kita-brandenburg-forum.de/fo...chutz-gctid398

            Also ggf. mal beim Gesundheitsamt nachfragen, denn was sollten auch "Unfallkasse / DGUV" zu diesem Thema Kompetentes sagen?
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Liebe Forenteilnehmer,

              ich denke die Kita hat auf jeden Fall die Pflicht, die Kinder vor zuviel Sonne zu schützen. Die Eltern haben die Pflicht, die Kinder morgens mit witterungsentsprechender Kleidung (Sonnenhut, luftige Sachen, die die Schultern aber bedecken) und gut eingecremt in die Kita zu bringen. Wir sorgen für schattige Plätze, gehen nicht in der größten Mittagshitze raus und cremen am Mittag die Kinder, mit einer Einheitscreme ein. Die Eltern unterschreiben uns im Datenblatt ihres Kindes, dass es mit ultrasensitiv , medizinisch getestet der Marke soundso eingecremt werden darf. Die Sonnencreme wird zum Teil vom Träger, zum Teil von den Eltern finanziert und von uns gekauft. Nur begründete Ausnahmefälle dürfen andere Cremes benutzen. Klappt ganz gut, ist wahrscheinlich gesünder als der Mix aus 50 verschiedenen Cremes und wesentlich zeitsparender.

              Sonnige Grüße

              Sylke

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