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Förderung Fachberatung

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    Förderung Fachberatung

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    gibt es ein Förderprogramm Fachkräfte als Praxisberater auszubilden oder gesonderte Stunden im Zuge der PersonalV. zu erhalten?

    #2
    Hallo KollegIn,

    nach den Qualifizierungen durch infans ("Impulse aus Brandenburg") und der Qualifizierung durch das SFBB gab es in Brandenburg keine weiteren Maßnahmen. Soweit ich mich erinnere, sind die Kurse am SFBB mangels Interesse eingestellt worden. Allerdings dürfte sich inzwischen durch den Generationenwechsel eine neue Situation ergeben haben. Schreiben Sie doch mal an das SFBB, ob die eine solche Maßnahme wieder auflegen.

    Den zweiten HInweis "im Zuge der PersV" habe ich nicht verstanden.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Verstehe ich die Frage falsch oder war mit Fach- bzw. Praxisberatung die Anleitung von Auszubildenden gemeint?

      Mfg

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        #4
        Ja, das ist eine Möglichkeit; das müsste die Fragestellerin/der Fragesteller klären.

        Sollte sich das auf die Ausbildung von neuen Fachkräften am "Lernort Praxis" beziehen, so gibt es dazu landesseitig eine Reihe von Qualifizierungen (über die Angebote der Jugendämter und Träger-/verbände habe ich keinen Überblick. Vielleicht kann das von anderer Seite ergänzt werden.)

        - Es gibt die Arbeitsbesprechungen der Konsultationskitas und in diesem Zusammenhang werden auch offene Fachveranstaltungen angeboten.http://kita-brandenburg.de/posting.p...ply&f=34&t=235

        - Dort wurden sehr hilfreiche und orientierende "Mindeststandards für die Fachkräftequalifizierung" erarbeitet, die sicherlich bald auch online verfügbar sein werden.

        - Das BIfF bietet zudem Beratung, Supervision und Coaching insbes. aber nicht ausschließlich für die Ausbildung von SeiteneinsteigerInnen an http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.370586.de

        - Schließlich bietet das SFBB den Kurs Nr. 8002/16 = Praxisanleitung am Lernort Praxis an. http://sfbb.berlin-brandenburg.de/si...b2.c.462476.de

        Falls sich auch die Frage nach der Personalverordnung auch auf diesen Zusammenhang bezieht, folgende Information:

        M.W. ist Brandenburg bisher das einzige Bundesland, das die (zusätzliche aber dringend erforderliche) Ausbildung durch die Praxis durch einen Zuschlag von einer Erzieherwochenstunden für ein Jahr anerkennt. Das erfolgt ggw. durch einen Gutschein, der über die schulischen Ausbildungsstätten an die Auszubildenden und dann an die Einrichtungsträger ausgegeben wird. http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.329015.de Dieser Gutschein wird nur für die Anleitung von Seiteneinsteigern, also i.d.R. alle die einen längeren Zeitraum zur Ausbildung in der Kita sind, ausgegeben.

        Sicherlich könnte man einwenden, auch die Ausbildung von 3-Monats-Praktikanten u.ä. braucht Zeit und damit Personalstunden. Das ist sicher richtig, nur wäre der Aufwand viel zu groß, verschieden-wertige Gutscheine für die Vielzahl der verschiedenen Praktikanten auszugeben und einzulösen und die entsprechenden Mehr-Personalstunden im Arbeitsplan umzusetzen. Der jetzige Gutschein ist m.E. ein wichtiger und wertvoller Einstieg in die Anerkennung der Ausbildungsleistung der Kita. Vielleicht kann in den nächsten Jahren der Gutscheinwert von einer Stunde erhöht werden, um damit auch die Ausbildung anderer PraktikantInnen anzuerkennen.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Und gibt es eine Aus- oder Fortbildung für Praxisberatung, d.h. für Betreuung und Beratung der Einrichtungen eines Amtes, Kreises o.ä.???

          Die Praxisberater des Jugendamtes sind erfahrungsgemäß voll ausgelastet...Und der Bedarf gerade im ländlichen Raum ist groß....

          Mfg

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            #6
            Hallo Lysan,

            bitte stellen Sie Ihre Frage etwas ausführlicher. Ich hatte verstanden, dass Sie auf die Qualifizierung von neuen Fachkräften hinweisen wollten. Jetzt habe ich den Eindruck, Sie fragen nach einer allgemeinen Qualifizierung für die Aufgabe der Praxisberatung.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Sehr geehrter Herr Diskowski,

              die Angebote bezüglich der Qualifizierung von Fachkräften sind mir bekannt. Auch wenn es hier m.E. Qualitätsunterschiede in den Fortbildungen gibt, liegt es ja an jedem selbst, wie er auch die Konsultationskitas und deren Angebote nutzt usw.

              Hier sind wir in unserem Landkreis m.E. auf einem sehr guten Weg.

              Mit geht es um die Qualifizierung für die Aufgaben eines Praxisberaters für die verschiedenen Einrichtungen.

              Welche Kenntnisse werden vorausgesetzt? Welche Abschlüsse müssen für diese Tätigkeite ggf. nachgewiesen werden?

              Gibt es Praxisberater, die nicht beim JA angestellt sind?

              Mfg

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                #8
                Sehr geehrte Kollegin, sie schrieben

                Mir geht es um die Qualifizierung für die Aufgaben eines Praxisberaters für die verschiedenen Einrichtungen.
                Dazu hatte ich am 10.5. geschrieben: "..nach den Qualifizierungen durch infans ("Impulse aus Brandenburg") und der Qualifizierung durch das SFBB gab es in Brandenburg keine weiteren Maßnahmen. Soweit ich mich erinnere, sind die Kurse am SFBB mangels Interesse eingestellt worden. Allerdings dürfte sich inzwischen durch den Generationenwechsel eine neue Situation ergeben haben. Schreiben Sie doch mal an das SFBB, ob die eine solche Maßnahme wieder auflegen."

                Welche Kenntnisse werden vorausgesetzt? Welche Abschlüsse müssen für diese Tätigkeite ggf. nachgewiesen werden?
                Nach meiner Kenntnis ist die Voraussetzung für die Förderung durch das MBJS, dass die Fachkraft eine für den Kindertagesstättenbereich einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung besitzt sowie an einer Fortbildung zum/r Praxisberater/in teilgenommen hat, sich in einer solchen befindet oder über eine gleichartige und gleichwertige Qualifikation verfügt. Das steht so auch in dem Anschreiben an die Jugendämter, Gemeinden und Träger(verbände), das das MBJS Ende des vergangenen Jahres verschickt hat. Diese eher allgemein gehaltene Voraussetzung soll der tatsächlichen Breite und Verschiedenheit der Qualifikationen der PrxisberaterInnen entsprechen. Konkretere Vorgaben werden vom MBJS nicht gemacht, weil die Jugendämter, Gemeinden und Träger(verbände) ja auch durchaus unterschiedliche Schwerpunkte in der Beratungsarbeit setzen wollen.

                Gibt es Praxisberater, die nicht beim JA angestellt sind?
                Es gibt eine ganze Reihe von PraxisberaterInnen, die bei Gemeinden, bei den Trägerverbänden oder auch bei größeren Trägern angestellt sind. Hier befinden sich Übersichten der ggw. vom MBJS geförderten PraxisberaterInnen (Stand April 2015) sowie die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Qualifizierung: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...m1.c.235422.de
                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

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                  #9
                  Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

                  Das SFBB hat mir mitgeteilt, dass für 2017 auch wieder spezielle Fortbildungen geplant sind.

                  Mfg

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                    #10
                    Danke für die Info!
                    Es grüßt freundlich
                    Detlef Diskowski

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                      #11
                      Wir haben nach wie vor das Problem der Bezeichnung, da die Fachberatungen (für Kindertageseinrichtungen) in Brandenburg Praxisberater genannt werden, das hat historische Gründe. Außerdem sind die Stellenprofile tatsächlich sehr unterschiedlich, aber es sind nicht die Praxisanleiter für Auszubildende oder Studierende damit gemeint.

                      Ein Beispiel gibt es gerade in der Stadt Königs Wusterhausen, dort ist eine Stelle für die Praxisberatung der kommunalen Einrichtungen ausgeschrieben und bietet Informationen, die hier nachgefragt wurden.

                      Die Frage nach der Personalverordnung finde ich durchaus berechtigt. Die Praxisberatung gibt es in der Personalverordnung nicht und damit auch keine Regelfinanzierung.

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                        #12
                        Liebe Friderike,

                        "Praxisberatung" ist der Begriff, der auch im SGB VIII (§ 72 Abs.3) verwendet wird. Es schien nach der Wende dem veränderten Rollenbild der früheren Fachberater eher zu entsprechen, auch einen anderen Begriff zu verwenden. Die Wahl fiel dann auf dem Begriff aus dem SGB VIII.

                        In West-Berlin hießen sie Kita-Berater und nach meiner Erinnerung waren durchaus unterschiedliche Bezeichnungen üblich. Erst im laufe der Jahre hat sich der Begriff "Fachberatung" in den anderen Bundesländern durchgesetzt. Die Aufgabenprofile sind nach meiner Kenntnis nicht nur in Brandenburg vielfältig, sondern in den anderen Ländern und je nach Anstellungsträger höchst unterschiedlich.
                        Es grüßt freundlich
                        Detlef Diskowski

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