Sehr geehrter Herr Diskowski,
sowohl im SGBVIII als auch im KitaG Brandenburg, ist der Grundsatz der Sozialverträglichkeit das oberste Gebot .
Wie kann es nun sein das Familien mit mehr als 1 Kind höhere Elternbeiträge als mit einen Kind bezahlen, bei gleichen Einkommen?
Also Beispiel in Kommune X zahlen Eltern für ein Kitakind bei Einkommen y 300 Euro .
Bei 2 Kindern zahlen Eltern mit Einkommen y für Kind 1. 300 Euro und für das zweite Kind 270 Euro, da ein 10 prozentiger Rabatt für das 2 Kind gewährt wird . Das macht zusammen 570 Euro .
Bei 3 Kindern zahlen Eltern mit Einkommen y ( Das Einkommen ist hier die Konstante), 300 Euro für das erste Kind, 270 Euro für das zweite Kind( 10 Prozent-Rabatt) und 240 Euro für das 3 Kind ( 20 Prozent Rabatt)
Dies macht zusammen 810 Euro .
Ich Frage hier ausdrücklich, ob in diesem Beispiel das Gebot der Prinzip der Sozialvertäglichkeit umgangen wird?
Wenn für Familien mit 1 Kind bei gleichen Einkommen es sozialverträglich ist ausschliesslich 300 Euro zu verlangen. Wie kann es dann sozialverträglich sein, bei Familien mit gleichen Einkommen mit 2 Kindern 570 Euro und mit 3 Kindern 810 Euro zu verlangen. Die Leistungsfähigkeit von Familien steigt doch nicht durch die Geburt von Kindern, auch das Einkommen nicht aber die Ausgaben.
Über ihre Einschätzung wäre ich sehr verbunden .
Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagesstätten.
sowohl im SGBVIII als auch im KitaG Brandenburg, ist der Grundsatz der Sozialverträglichkeit das oberste Gebot .
Wie kann es nun sein das Familien mit mehr als 1 Kind höhere Elternbeiträge als mit einen Kind bezahlen, bei gleichen Einkommen?
Also Beispiel in Kommune X zahlen Eltern für ein Kitakind bei Einkommen y 300 Euro .
Bei 2 Kindern zahlen Eltern mit Einkommen y für Kind 1. 300 Euro und für das zweite Kind 270 Euro, da ein 10 prozentiger Rabatt für das 2 Kind gewährt wird . Das macht zusammen 570 Euro .
Bei 3 Kindern zahlen Eltern mit Einkommen y ( Das Einkommen ist hier die Konstante), 300 Euro für das erste Kind, 270 Euro für das zweite Kind( 10 Prozent-Rabatt) und 240 Euro für das 3 Kind ( 20 Prozent Rabatt)
Dies macht zusammen 810 Euro .
Ich Frage hier ausdrücklich, ob in diesem Beispiel das Gebot der Prinzip der Sozialvertäglichkeit umgangen wird?
Wenn für Familien mit 1 Kind bei gleichen Einkommen es sozialverträglich ist ausschliesslich 300 Euro zu verlangen. Wie kann es dann sozialverträglich sein, bei Familien mit gleichen Einkommen mit 2 Kindern 570 Euro und mit 3 Kindern 810 Euro zu verlangen. Die Leistungsfähigkeit von Familien steigt doch nicht durch die Geburt von Kindern, auch das Einkommen nicht aber die Ausgaben.
Über ihre Einschätzung wäre ich sehr verbunden .
Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagesstätten.
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