Sehr geehrte Forum-Mitglieder,
ich möchte hier folgende konktrete Frage in den Raum stellen:
Ist die Standortgemeinde im Rahmen des Zuschusses nach § 16 (3) KitaG verpflichtet, die Neuaustattung einer Kita in freier Trägerschaft zu finanzieren, wenn die Kita umzieht? Wie lässt sich das mit durch die gesetzlichen Bestimmungen begründen?
Zur Erläuterung: Die Gemeinde möchte das durch den Träger genutzte Objekt selbst nutzen und stellt dem Träger ein komplett saniertes neues Gebäude und Grundstück zur Verfügung. Der Träger konnte seine Wünsche und Vorstellungen dabei einbringen. Der Träger beantragt, dass die Kommune die Neumöblierung der Kita finanziert. Hier kam es bisher zu keiner Einigung.
Vielen Dank für Ihre Hinweise.
Kita-Sachbearbeiter
ich möchte hier folgende konktrete Frage in den Raum stellen:
Ist die Standortgemeinde im Rahmen des Zuschusses nach § 16 (3) KitaG verpflichtet, die Neuaustattung einer Kita in freier Trägerschaft zu finanzieren, wenn die Kita umzieht? Wie lässt sich das mit durch die gesetzlichen Bestimmungen begründen?
Zur Erläuterung: Die Gemeinde möchte das durch den Träger genutzte Objekt selbst nutzen und stellt dem Träger ein komplett saniertes neues Gebäude und Grundstück zur Verfügung. Der Träger konnte seine Wünsche und Vorstellungen dabei einbringen. Der Träger beantragt, dass die Kommune die Neumöblierung der Kita finanziert. Hier kam es bisher zu keiner Einigung.
Vielen Dank für Ihre Hinweise.
Kita-Sachbearbeiter
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