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Bafög bei der Einkommensberechnung

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    Bafög bei der Einkommensberechnung

    Liebe Mitstreiter,

    es kam in der letzten Zeit zu einigen Unstimmigkeiten bezüglich der Anrechnung von Bafög beim Einkommen.
    Hierbei sind ja nun auch ab 01.01.2023 zwei verschiedene Berechnungsmodelle zu beachten.

    Laut Satzung (mittlerweile 20 Jahre alt, soll dieses Jahr endlich auf eine neue Satzung umgestellt werden) wird beim Einkommen das Bafög nicht angerechnet. Dazu gibt es keine Konkretisierung.
    Bei der Berechnung nach KitaG (ab 01.01.2023) wird Bafög nicht konkret im Gesetz erwähnt.

    Im letzten Jahr habe ich den Elternbeitrag einer Familie berechnet. Die Mutter erhält Leistungen nach dem AFBG (Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetz). Ich habe den Unterhaltsbeitrag (lt. AFBG Bescheid) und den Kindererhöhungsbetrag als Einkommen angerechnet. Sie erhält kein Darlehen der KfW. Würde Sie welchen erhalten, hätte ich diesen nicht als EK angerechnet, da dieser ja zurückgezahlt werden muss. Ihre zu zahlenden KV+PV-Beiträge habe ich abgezogen.
    Nun hat die Familie Widerspruch eingereicht. Schließlich steht in der Satzung dass Bafög nicht angerechnet wird.
    Ich habe aber ein Problem damit, BAfög automatisch mit AFBG gleichzusetzen. Vielleicht kann mir jemand schon auf rechtlicher Ebene oder aus Erfahrungswerten weiterhelfen.

    Nun zur Neuerung im KitaG:
    Dort ist Bafög gar nicht mehr benannt. Ich würde es nun ebenfalls wieder als EK anrechnen. Richtig so?
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