Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bachelor Professional - Eine neue, zustzliche Bezeichnung für den Ausbildungsabschluss der Fachschulen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bachelor Professional - Eine neue, zustzliche Bezeichnung für den Ausbildungsabschluss der Fachschulen

    In jüngster Zeit werden Träger zuweilen mit einer neuen Berufsbezeichnung für ErzieherInnen konfrontiert und sind dann unsicher, ob sich dahinter etwa ein Fachhochschulabschluss verbirgt. Wie auch Diskussionen in den sozialen Medien deutlich machen, führt diese Bezeichnung offenbar zu Verwirrungen und weckt vielfach falsche Erwartungen.
    Es ist aber ganz deutlich festzuhalten, dass mit dem Abschluss des entsprechenden Bildungsgangs an der Fachschule und der Bezeichnung Bachelor Professional in Sozialwesen kein hochschulischer Abschluss im Sinne eines akademisches Grades (Bachelor of Arts/Science) verbunden ist. In erster Linie soll mit der eingeführten Bezeichnung die Gleichwertigkeit bzw. Zuordnung beider Bildungsgrade auf dem DQR-Niveaustufe 6 abgebildet werden.

    Es folgt eine ausführliche Darstellung für Menschen, die an den Hintergründen interessiert sind:
    Diese neue, ergänzende Berufsbezeichnung bzw. dieser Zusatz über den Bildungsgrad der absolvierten Ausbildung wird in in Brandenburg und einigen anderen Bundesländern auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Grundlage ist die letztjährig überarbeitete Fassung der KMK-Rahmenvereinbarung der Fachschulen. Gemäß Ziffer 11.3 (Seite 8) können die Länder vorsehen, dass die Berufsbezeichnung durch den Klammerzusatz Bachelor Professional in [Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1] ergänzt wird.
    Dies ist im Kontext der durch das novellierte Berufsbildungsgesetz eingeführten Fortbildungsstufen mit jeweils einheitlichen Abschlussbezeichnungen und der sich daraus ergebenden Konsequenzen (s. § 53c Abs. 4 Nr. 2 BBiG) zu betrachten. Zur Gleichbehandlung von Absolventen der Fachschulen mit Inhabern entsprechender Fortbildungsabschlüsse nach Bundesrecht erfolgt die ländereinheitliche Verwendung des Begriffs Bachelor Professional.

    Zwischen dem MBJS und dem MSGIV (Zuständigkeit für staatliche anerkannte Heilerziehungpfleger/innen und Heilpädagog/innen) wurde für die Umsetzung des Beschlusses für Brandenburg vereinbart, dass die Bezeichnung Bachelor Professional in Sozialwesen im engeren, d.h. im berufsrechtlichen Sinne, (noch) keine Berufsbezeichnung und Berufszulassung darstellt. Vielmehr handelt es sich um die Bezeichnung eines Bildungsgrades; vergleichbar etwa mit den Bezeichnungen, wie sie auch in den akademischen Ausbildungen in Form der Bezeichnung der akademischen Grades (Bachelor of Arts/Science … , Master of Arts/Science … etc.) anzutreffen sind. Insofern ist die o.a. Bezeichnung auf dem Zeugnis bzw. einer Urkunde zum (Fachschul-)Zeugnis zu vermerken.

    Die staatliche Anerkennung als Berufszulassung und die damit einhergehende Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (bspw. staatlich anerkannte Erzieher/in) ist davon losgelöst zu betrachten; denn die Berufszulassung/Erteilung der staatlichen Anerkennung nicht ausschließlich auf Grundlage eines erworbenen Bildungsgrades erfolgt. Vielmehr ist die staatliche Anerkennung an die Erfüllung weiterer Voraussetzung gekoppelt ist; neben der fachlichen auch die persönliche und gesundheitliche Eignung. Außerdem ist die Bezeichnung mit dem Bezug auf den Fachbereichs (Sozialwesen) zu unspezifisch, um als Berufsbezeichnung geeignet zu sein, da die anderen Bildungsgänge (Heilerziehungspflege, Heilpädagogik usw.) ebenfalls dem Fachbereich Sozialwesen an den Fachschulen zugeordnet sind.

    In dem soeben zu Ende gegangenen Schuljahr 2020/2021 erhalten die Absolvent/innen der Fachschulen im Land Brandenburg bei erfolgreichem Abschluss der Fachschulausbildung (noch) eine gesonderte Bescheinigung - in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis im Bereich Sozialwesen unabhängig von der Erteilung der jeweiligen staatlichen Anerkennung. Künftig wird die Bezeichnis „Bachelor Professional in Sozialwesen“ als Klammerzusatz direkt auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden.​
    Zuletzt geändert von Detlef Diskowski; 05.06.2023, 13:51.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski
Lädt...
X