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Masernimpfpflicht auch bei einem Wechsel zwischen Kinderbetreuungs­einrichtungen

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    Masernimpfpflicht auch bei einem Wechsel zwischen Kinderbetreuungs­einrichtungen

    Auslegung der "Masern-Regelung" des Infektions­schutzgesetzes

    Kitas dürfen Kinder, die aus einer anderen Einrichtung wechseln und nicht geimpft oder immun sind, ablehnen. Dies entschied der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungs­gerichts in einem Beschluss, mit dem ein zuvor anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz abgeändert worden ist. (Beschluss vom 20.08.2020, - 3 B 233/20)


    aus: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29108
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski
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