Auslegung der "Masern-Regelung" des Infektionsschutzgesetzes
Kitas dürfen Kinder, die aus einer anderen Einrichtung wechseln und nicht geimpft oder immun sind, ablehnen. Dies entschied der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem Beschluss, mit dem ein zuvor anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz abgeändert worden ist. (Beschluss vom 20.08.2020, - 3 B 233/20)
aus: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29108
Kitas dürfen Kinder, die aus einer anderen Einrichtung wechseln und nicht geimpft oder immun sind, ablehnen. Dies entschied der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem Beschluss, mit dem ein zuvor anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz abgeändert worden ist. (Beschluss vom 20.08.2020, - 3 B 233/20)
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