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Impfpflicht für Kinder und MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

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    Impfpflicht für Kinder und MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Der Bundesrat hat heute einem Gesetzentwurf zugestimmt und damit die Impfpflicht gegen Masern eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
    Nähere Informationen finden sich u.a. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministe...pfpflicht.html
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski
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