Im § 16 Abs. 5 KitaG wird der Kostenausgleich zwischen Gemeinden geregelt.
"Für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnorts aufgenommen werden, hat die Wohnortgemeinde auf Verlangen der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren. Gleiches gilt für den Kostenausgleich zwischen Gemeindeverbänden."
In der Regel stellen Gemeinden anhand eines Betriebsabrechnungsbogens die Platzkosten abzüglich des Elternbeitrages und der Förderung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe dar.
Im Einzelfall ergeben sich jedoch strittige Fragen hinsichtlich der anzusetzenden Personalkosten gemäß KitaPersVo. So werden Kosten für das pädagogische Personal über den Personalschlüssel für das notwendige pädagogische Personal hinaus dargestellt, was im Klartext bedeutet, dass mehr Erzieherpersonal beschäftigt und durch die aufnehmende Gemeinde abgerechnet wird. Dies mag durchaus nachvollziehbare pädagogische Gründe haben, zugleich stellt sich die Frage, ob diese Kosten der Wohnortgemeinde in Rechnung gestellt werden können.
Meine Frage:
Sind Kosten über das notwendige pädagogische Personal umlagefähig, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ich bedanke mich vorab für das interessierte Lesen und hoffentlich auch hilfreiche Hinweise.
"Für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnorts aufgenommen werden, hat die Wohnortgemeinde auf Verlangen der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren. Gleiches gilt für den Kostenausgleich zwischen Gemeindeverbänden."
In der Regel stellen Gemeinden anhand eines Betriebsabrechnungsbogens die Platzkosten abzüglich des Elternbeitrages und der Förderung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe dar.
Im Einzelfall ergeben sich jedoch strittige Fragen hinsichtlich der anzusetzenden Personalkosten gemäß KitaPersVo. So werden Kosten für das pädagogische Personal über den Personalschlüssel für das notwendige pädagogische Personal hinaus dargestellt, was im Klartext bedeutet, dass mehr Erzieherpersonal beschäftigt und durch die aufnehmende Gemeinde abgerechnet wird. Dies mag durchaus nachvollziehbare pädagogische Gründe haben, zugleich stellt sich die Frage, ob diese Kosten der Wohnortgemeinde in Rechnung gestellt werden können.
Meine Frage:
Sind Kosten über das notwendige pädagogische Personal umlagefähig, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ich bedanke mich vorab für das interessierte Lesen und hoffentlich auch hilfreiche Hinweise.
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