Herr Diskowski schrieb: Sorry... ich hatte bisher verstanden, dass Sie § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG als unzureichend oder falsch kritisieren
ich finde es genauso, wie Sie es schreiben. Klarstellend sind alle Träger gemeint.
Wie der 6. Senat des OVG zu den unterschiedlichsten Auffassungen kommt, erschließt sich mir jedoch nicht.
Auch in der KitaBKNV steht nix, aber auch gar nix zu nur freie Träger.... Da steht Träger...
" § 4
Zuschüsse der Gemeinden an die Träger der Einrichtungen
gemäß § 16 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes
(1) Die Verpflichtung der Gemeinde oder Verbandsgemeinde gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes kann auch durch Zahlung der ortsüblichen Kaltmiete erfüllt werden, wenn der Träger einer nach § 12 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes erforderlichen Einrichtung Grundstück und Gebäude selbst zur Verfügung stellt oder anmietet.
(2) Das Zahlungsverfahren für die Zuschüsse nach § 16 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes sowie den Nachweis der Anspruchsberechtigung und der Verwendung der Zuschüsse legt die Gemeinde oder Verbandsgemeinde fest."
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