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Aufsicht in der Kita als Azubi

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    Aufsicht in der Kita als Azubi

    Guten Morgen,

    ich befinde mich als Quereinsteiger in der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erzieher. In meiner Praxisstelle, einer kleinen Kita mit 17 Kindern in einer altersgemischten Gruppe, stellt sich gerade die Frage, ob ich als Azubi für einen zeitlich begrenzten Zeitraum auch allein mit den Kindern sein darf. Das wäre beispielsweise morgens die erste Stunde oder nachmittags die letzte, wenn nur wenige Kinder anwesend sind oder auch im krankheitsbedingten Ausfall einer Kollegin / eines Kollegen.

    Mitunter wäre ich auch nicht der einzige Erwachsene, da es noch eine angestellte Küchen- und Reinigungskraft gibt und bisweilen auch Eltern mit eingebunden werden.

    #2
    Hallo Herbergsvatter,

    für die Frage der Berechtigung Aufsicht wahrzunehmen, ist nicht die Formalqualifikation oder der formelle Status erheblich, sondern die Frage der tatsächlichen Kompetenz und der konkreten Möglichkeiten. Der Träger hat per Betreuungsvertrag die Aufsichtspflicht übernommen und überträgt über seine Leitungskraft die Pflicht an seine MitarbeiterInnen. Die Leitungskraft muss daher auch entscheiden, zu welchen Aufgaben und zu welcher alleinigen Verantwortungsübernahmen Sie welchen Kindern gegenüber wann geeignet sind.

    Aufsichtspflicht orientiert sich nicht an fixierbaren Regelungen, sondern ist fachlich pädagogisch zu bewerten. Ich empfehle Ihnen den Film zur Aufsichtspflicht, der in Brandenburg weit verbreitet ist und Kitas zur Verfügung stehen sollte. http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.359666.de
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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